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Die ambulante Pflege ist eine Form der häuslichen Pflege: Sie findet beim Pflegebedürftigen zu Hause (oder bei einem Angehörigen) statt und wird durch eine professionelle Pflegekraft durchgeführt. Die Pflegekraft kann ein Mitarbeiter eines Pflegediensts der eine (selbstständige) Einzelperson sein. Die Vorgaben zur Ausübung eines Pflegedienst sind streng und unterliegen genauen Vorgaben.
Wer einen Pflegegrad von mindestens 2 hat und ambulante Pflege in Anspruch nimmt, erhält von der Pflegekasse sogenannte Pflegesachleistungen. Diese lassen sich aber auch mit dem Pflegegeld für eine häusliche Pflege durch einen Angehörigen kombinieren (Kombinationsleistungen). (Außerdem können noch weitere Leistungen – wie z. B. Kurzzeitpflege oder teilstationäre Pflege – zusätzlich in Anspruch genommen werden.)