- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
Keine Abrechnung von Leistungen ohne Institutionskennzeichen: Erfahren Sie, wozu ein Institutionskennzeichen (IK) gut ist und wie Sie es als Leistungserbringer erhalten.
Viele Unternehmensgründer (sonstige Leistungserbringer) stehen vor der Herausforderung der Erstabrechnung Ihrer Leistungen. Hier bekommen Sie eine kurze Anleitung, wie Sie ein Institutionskennzeichen beantragen, um mit allen Kassen und Kostenträgern abzurechnen.
Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine bundesweit gültige eindeutige Identifikation für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die mit den gesetzlichen Kassen abrechnen möchten. Es handelt sich beim IK um eine neunstellige Zahl. Damit können Kassen die Abrechnungsdaten leicht und eindeutig zuordnen. Es entsteht Sicherheit für Kasse, Leistungserbringer und Patient.
Im § 293 SGB V wird ein IK als Bedingung zur Abrechnung durch Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben. Für die Krankenkassen regelt der § 293 SGB V den Einsatz des IK zur eindeutigen Identifizierung und Kennzeichnung der Gesundheitsleistungen.
Das Institutionskennzeichen kann kostenlos und formlos beantragt werden. Sie können dieses PDF-FORMULAR ausdrucken und zur Anmeldung benutzen. Wenn Sie diesen Vordruck verwenden, beschleunigen Sie das Gesamtverfahren und sparen die zwei Schritte der zusätzlichen Überprüfung.
Als Unternehmensgründer müssen Sie das Institutionskennzeichen schriftlich bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE•IK) beantragen, um Ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Die Beantragung selbst ist kostenfrei.
Prinzipiell kann die Beantragung des Institutionskennzeichens formlos nach folgenden Kriterien erfolgen:
Die Beantragung erfolgt bei der:
ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstrasse 111
53757 Sankt Augustin
Wenn Sie zusätzliche Fragen haben, hilft Ihnen die Website der
Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE•IK)
Zunächst wird Ihr Antrag im Rahmen der Neuvergabe eines Institutionskennzeichen nach Eingang in der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE•IK) bearbeitet. Sie erhalten im Anschluss ein Anschreiben zur Überprüfung der erfassten Daten per Post.
Nachdem Sie die Daten geprüft bzw. korrigiert und unterschrieben haben, senden Sie diese an die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE•IK) zurück. Danach erhalten Sie die schriftliche Mitteilung des IK und dann erst werden Ihre Daten samt IK an die beteiligten Träger weitergeleitet.
Sie erledigen die Abrechnung mit DMRZ.de mit nur wenigen Klicks. Die Cloud-Software ist – unabhängig vom Betriebssystem – auf allen Geräten einfach über einen Internet-Browser einsatzfähig. Updates müssen Sie keine installieren! Sie nutzen alle Funktionen mit einem PC, Notebook, Tablet oder Smartphone – überall dort, wo es Internet gibt.
Häufig ändern sich die Ansprechpartner und die Adressdaten der Rechnungs- und Prüfstellen der Kostenträger. Doch mit DMRZ.de bleiben Sie immer up-to-date! Durch unser bewährtes Kostenträgermanagement halten wir alle Adressdaten der Kranken- und Pflegekassen, Sozialeinrichtungen und sonstigen Kostenträger ständig aktuell.
Eine praktische Plausibilitätsprüfung überwacht alle Eingaben auf formale Richtigkeit. So werden Fehler bei Abrechnungen von Beginn an vermieden. Und Abrechnungen werden dank der Plausibilitätsprüfung vonseiten der Kassen und Kostenträger weit weniger zurückgewiesen. Eine geringe Rückläuferquote von unter 0,02 Prozent spricht für DMRZ.de.
Wir gewährleisten, dass Versichertendaten und vertrauliche Dokumente bei uns in Sicherheit sind. Ihre Daten liegen bei uns mehrfach gesichert auf Hochsicherheitsservern in Frankfurt am Main. Mit dem dreifach geschützten Anmeldeverfahren sind Ihre Transaktionen zudem so sicher wie Ihre Bankdaten. Die Datenschutzbestimmungen für Ihre Patientendaten entsprechen den höchsten Sicherheitsanforderungen.
MEHR ERFAHRENDoppeleingaben von Patientendaten sind passé! DMRZ.de ist so entwickelt worden, dass sich das System alle Eingaben für spätere Abrechnungen merkt. Einfach die ersten Buchstaben des Versicherten-Wohnorts eingeben, und schon bekommen Sie Vorschläge zur Adressvervollständigung – inklusive des zugehörigen Kostenträgers.
Unabhängig vom Institutionskennzeichen ist die Zulassung zur Abgabe von Leistungen (sog. Kassenzulassung) zu Lasten/ zur Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Zulassung erfolgt im gesetzlichen Rahmen nach § 72: