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Die Pflegegrade dienen zur Klassifizierung von Pflegebedürftigen. Je nachdem, welchen der fünf Pflegegrade ein Patient hat, stehen ihm unterschiedliche Leistungen und Gelder zur Verfügung. Den Pflegegrad gibt es seit 2017: Er hat die veraltete Pflegestufe abgelöst, welche Betroffenen ausschließlich auf ihre alters- oder krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen unterschied. Durch die Pflegestärkungsgesetze gab es es aber einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff: Die Betroffenen werden nun vollständig erfasst; Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig Behinderte, deren Selbstständigkeit krankheitsbedingt eingeschränkt ist, haben durch die neuen Pflegegrade die Chance auf eine gerechtere Pflegeleistung erhalten.