Pflegekosten absetzen und sparen
Pflege

Pflegekosten absetzen (1) So sparst du bei den Ausgaben für die Pflege

Wir erklären, wie sich Pflegekosten in der Steuererklärung geltend machen lassen. Und wie Du zusätzlich Kosten bei der Pflege einsparen kannst.

Die jährliche Steuererklärung, ein mühseliges Grauen für Viele. Doch in vielen Fällen – beispielsweise für Angestellte – ist es gar nicht notwendig, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Du aber eine:n Angehörige:n pflegst oder gar selber pflegebedürftig bist, dann solltest du nicht auf die Steuererklärung verzichten. Keine Angst, es geht nicht darum, noch mehr an den Staat abdrücken zu müssen. Denn Pflegegeld und andere finanzielle Leistungen durch die Pflegekasse sind steuerfrei. Nein, der Sinn und Zweck der Steuererklärung ist: Setze alle Pflegekosten von der Steuer ab, mindere deine Steuerlast und spare somit noch mehr Geld ein! Mit einer Steuererklärung kannst Du als Pflegende:r bzw. als Pflegebedürftige:r nur profitieren.

Pflegekosten? Was genau ist damit gemeint?

Bei der Pflege eines:einer Pflegebedürftige:n entstehen Kosten, die sonst nicht anfallen würden. Das können zum Beispiel Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, für ein Pflegeheim, für Kurzzeitpflege oder für eine Tagespflege sein. Weitere Kosten fallen bei Fahrten (z. B. zu Ärzten), beim Kauf von Pflegehilfsmitteln oder bei Baumaßnahmen, um beispielsweise das Badezimmer barrierefrei zu machen, an. All das sind Pflegekosten.

Warum also auf den Kosten sitzen bleiben? Der deutsche Staat will jene entlasten, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern oder die Schwierigkeiten haben, für die Kosten einer Pflege aufzukommen. Zum einen sollen die Pflegebedürftigen selber als auch die Pflegenden steuerliche Vorteile erhalten.

Der Staat gibt Pflegebedürftigen und Pflegenden jedoch kein bares Geld. „Von der Steuer absetzen“ bedeutet, dass sich die Steuerlast eines Einwohners um bestimmte Ausgaben vermindern lässt. Fällt die Steuerlast durch die Pflegekosten geringer aus, musst Du am Ende auch weniger Steuern zahlen und erhältst möglicherweise sogar Geld zurück.

Die Pflegekosten von der Steuer absetzen

Pflegekosten machst Du in der Einkommensteuererklärung geltend. Es gibt mehrere Ansätze, Pflegekosten abzusetzen – teilweise auch in Kombination zueinander. Die drei hauptsächlichen Wege, Pflegekosten in der Steuererklärung anzugeben, sind:

  • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen (allgemeiner Art) absetzen

  • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung mittels Pauschbeträge absetzen – z. B. durch den Pflegepauschbetrag oder die neue Fahrtkostenpauschale, oder auch durch Pauschbeträge für Behinderte oder für Hinterbliebene

  • Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Darüber hinaus gibt es noch weitere Optionen, Pflegekosten steuerlich zu reduzieren. Beispielsweise kann man im Fall einer Unterhaltspflicht die Kosten entsprechend absetzen. Oder stirbt ein:e Angehörige:r, den:die man jahrelang gepflegt hat, hat man Anspruch auf einen steuerlichen Pflegefreibetrag bei der Erbschaft.

Wie Pflegekosten noch einsparen?

Alles zu viel und zu umständlich? Keine Angst! In dieser Artikelserie werden wir Dir alles ganz ausführlich und verständlich erklären. Bevor wir aber auf die einzelnen Möglichkeiten der Steuerersparnis eingehen: Auch abseits der Steuererklärung lassen sich Pflegekosten einsparen. Halte also schon von vornherein die Pflegekosten gering.

Wer pflegebedürftig ist und mit einem entsprechenden Pflegegrad eingestuft wurde, erhält eine Vielzahl an Leistungen seitens der Pflegekasse. Neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es noch mehr Maßnahmen – die jedoch nicht von allen abgerufen werden. Verschenke also keine Leistungen, die dir finanziell, aber auch beim ganzen Pflegeaufwand unter die Arme greifen können. Zu nennen sind hier der monatliche Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Angebote wie Tagespflege oder Verhinderungspflege oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen. In unserem Ratgeber für pflegende Angehörige geben wir ausführlich Tipps.

Außerdem besteht auch die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen – z. B. für Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel, Krankenhausbesuche oder Zahnersatz – befreien zu lassen. Geben chronisch Kranke mehr als 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens für solche Zuzahlungen aus, können sie bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Es lohnt sich also, alle Belege für Zuzahlungen zu sammeln und alles einmal nachzurechnen.

 

In unserem nächsten Artikel zum Thema gehen wir auf die außergewöhnliche Belastung genauer ein. Welche Pflegekosten fallen darunter und wie berechne ich die zumutbare Belastung? Alles dazu demnächst auf DMRZ.de.

 

 

 

Allgemeiner Hinweis: Unsere Ratgebertexte zu den Pflegekosten und zu den Steuern bieten lediglich einen Überblick über das Thema. Für konkrete Hilfestellung – angepasst an Deine Lebenslage – wendest Du Dich bitte an eine:n Steuerberater:in oder an einen Steuerhilfeverein.

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