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Der Countdown läuft: Ab dem 1. Juli 2025 gilt die gesetzliche Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Mit dem TI-Anschluss von DMRZ.de stellen Sie nicht nur die gesetzeskonforme digitale Vernetzung Ihrer Einrichtung sicher, sondern profitieren auch von einer Kostenrückerstattung. Handeln Sie jetzt, bevor der große Ansturm beginnt, und sichern Sie sich Ihren TI-Anschluss mit persönlicher KIM-Adresse für die sichere Kommunikation im Medizinwesen.
Für Sie wichtig zu wissen: Profitieren Sie von der großzügigen TI-Pauschale des GKV-Spitzenverbands und lassen Sie sich Ihre Investition mit bis zu 223,47 € monatlich (inkl. MwSt.) vollständig erstatten.
Profitieren Sie von der Refinanzierung des GKV-Spitzenverbands – und erhalten Sie die Kosten für Ihren Basis-TI-Anschluss zu 100 % zurück!
Die TI-Pauschale der GKV | Höhe der Refinanzierung (2025) | Zu verwenden für | Ihr Vorteil |
---|---|---|---|
TI Grundpauschale | 207,93 € pro Monat (inkl. MwSt.) | das von Ihnen gewählte TK-Gateway Paket | Refinanzieren Sie Ihren TI-Anschluss bis zu 100 %. |
TI Zuschlagspauschale (2x) | insgesamt 15,54 € pro Monat (inkl. MwSt.) | Ihren Heilberufeausweis (eHBA) sowie Ihren Praxisausweis (SMC-B) | Refinanzieren Sie die zwei für Ihren TI-Anschluss notwendigen Karten. |
Die TI-Pauschale (Grundpauschale & Zuschlagspauschalen) richtet sich nach § 106b SGB XI und § 380 SGB V.
DMRZ.de bietet Pflegediensten, Betreuungsdiensten und anderen Anbietern von Pflegeleistungen das Rundum-sorglos-Paket: Pflege nach SGB XI, Häusliche Krankenpflege oder ambulante Intensivpflege rechnen Sie über DMRZ.de einfach, sicher und bequem mit den Kostenträgern ab. Inklusive Pflegesoftware und Pflege-App zur Planung und Verwaltung der Pflegetouren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Pflegebedürftigen. Informieren Sie sich jetzt!
Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen sein und KIM nutzen. Als Pflegeeinrichtungen gelten nicht nur stationäre Einrichtungen (wie Pflegeheime oder Tagespflege), sondern auch ambulante Pflegedienste. Auch Anbieter von häuslicher Krankenpflege oder Intensivpflege müssen bis zum 1.7.2025 an die TI angeschlossen sein. Lediglich reine Pflegeberater, Betreuungsdienste oder Anbieter haushaltsnahen Dienstleistungen für Pflegebedürftigevon sind nicht zur TI-Nutzung verpflichtet.
Gar nicht! Sie benötigen keine IT-Kenntnisse. Einfach das Kartenterminal an den Computer anschließen – und um den Anschluss kümmern sich dann unsere TI-Experten aus der Ferne per Remote-Installation.
DMRZ.de ist die Deutsche Medizinrechenzentrum GmbH. Bereits seit 2007 haben wir uns auf Software und Dienstleistungen für den deutschen Gesundheitsbereich spezialisiert. Wir kennen die Pflegebranche ganz genau und arbeiten täglich daran, den Arbeitsalltag in der Pflege zu vereinfachen. Und auch beim Weg in die Telematikinfrastruktur unterstützen wir Pflegeanbieter vollumfänglich.
Um Ihnen den Weg in die TI finanziell zu erleichtern, bietet der GKV-Spitzenverband die TI-Pauschale zur Refinanzierung der dabei entstehenden Aufwände an. Sie können pro Pflegeeinrichtung einmalig die Pauschale (bestehend aus einer Grundpauschale und bis zu zwei Zuschlagspauschalen) beantragen. Für jede Einrichtung mit einem eigenen Institutionskennzeichen erhalten Sie eine eigene Pauschale.
Das Beste ist: Bestellen Sie Ihren TI-Anschluss über DMRZ.de, unterstützen wir Sie beim Antrag der Pauschale. Monatlich ausgezahlt wird diese dann direkt vom GKV-Spitzenverband auf das Geschäftskonto der Pflegeeinrichtung.
Die TI-Pauschalen werden gesetzlich geregelt unter § 106b SGB XI (bei Pflegebedürftigen) und § 380 SGB V (für Krankenpflege). Die genauen Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbands finden Sie hier.
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“. Hierbei geht es um den sicheren E-Mail- und Datenaustausch unter Leistungserbringern wie Pflegeeinrichtungen, Ärzten oder Krankenhäusern. Berichte, Befunde, Röntgenbilder und andere Dokumente werden über KIM verschlüsselt und schnell übermittelt.
KIM nutzt die TI als sicheren Übertragungsweg. Als Software verwenden Sie Ihr bewährtes E-Mail-Programm (wie z. B. Outlook oder Thunderbird). Mit dem TI-Anschluss von DMRZ.de wählen Sie eine KIM-Mailadresse und erhalten Ihr persönliches Zertifikat, welche Sie in Ihr bestehendes E-Mail-Programm integrieren. Eine genaue Anleitung für die einfache und zügige Einrichtung erhalten Sie ebenfalls von uns.
Der Schlüssel, um die TI zu nutzen, ist die SMC-B (steht für „Security Module Card Typ B“), auch Praxiskarte genannt. Die SMC-B sieht aus wie eine SIM-Karte für ein Mobiltelefon.
Mit Ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen Sie sich als Pflegedienstleiter oder Pflegefachkraft aus. Sie dient als Sicherheitsschlüssel, um sensible Patientendaten empfangen, einsehen, bearbeiten und versenden zu können. Beispielsweise für den Zugriff auf eine ePA (elektronische Patientenakte) ist der eHBA notwendig. Die eHBA sieht aus wie eine EC-Karte.
Beim TI-Anschluss von DMRZ.de ist ein Kartenterminal direkt dabei. Terminals, die Sie bereits besitzen, können Sie für die TI leider nicht verwenden.
Schließen Sie das Kartenterminal noch an Ihren Computer an. Um die Einrichtung kümmern sich dann unsere TI-Experten aus der Ferne.
Mit TI-as-a-Service (kurz TIaaS) erhalten Sie einen Zugang zur Telematikinfrastruktur, ohne sich um die Technik kümmern zu müssen. Das Tolle ist: Selbst wenn Sie keine Kenntnisse von IT haben, können Sie ohne Aufwand die TI und deren Anwendungen (wie z. B. KIM) nutzen. Sie benötigen lediglich ein Kartenterminal. Sie zahlen für Ihren TI-Anschluss monatlich eine Nutzungsgebühr und haben damit alles, was Sie für die Anbindung an die TI benötigen. So einfach!
Nach und nach werden alle Leistungserbringer im deutschen Gesundheitssystem an die TI angeschlossen – auch in der Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie oder Podologie. Doch im Gegensatz zu Ihren Kollegen in der Pflege müssen Sie nicht schon zum 1.7.2025 die TI nutzen, sondern erst ab dem 1.1.2026.
Das Gute ist: Auch Heilmittelerbringer können mit DMRZ.de in die TI!