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Im Bereich Heilmittel gibt es die Heilmittelpositionsnummern, um Leistungen eindeutig zu identifizieren. Wir haben diese für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie auch, wie die Positionsnummern aufgebaut sind und worauf Sie bei der Abrechnung achten müssen.
Über die Positionsnummern für den Bereich Heilmittel lassen sich Leistungen ganz einfach identifizieren und für die Abrechnung aufbereiten. Daher haben wir beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) diese Nummern bereits für Sie im System hinterlegt - so sparen Sie sich das lange Suchen. Wie Sie sonst an die richtige Positionsnummer gelangen, erfahren Sie weiter unten.
Die Heilmittelpositionsnummer benötigen Sie als Heilmittelerbringer, um mit den Krankenkassen und Kostenträgern abzurechnen. Zusätzlich empfiehlt sich die Prüfung der Indikationsschlüssel, die das DMRZ.de-System im Rahmen der Plausibilitätsprüfung erledigt. Denn laut Prüfpflicht des Therapeuten bezieht sich die inhaltliche Prüfung der Verordnung auf die Übereinstimmung zwischen Indikationsschlüssel und Leitsymptomatik nach dem Heilmittelkatalog (HMK).
Die Heilmittelpositionsnummern definieren genau, welche Leistungen im Bereich Heilmittel möglich sind und unter welcher Bezeichnung bzw. Nummer diese mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Heilmittelpositionsnummern sind fünfstellig, wobei als Platzhalter der ersten Ziffer in der Regel ein "X" gesetzt ist. Dieses tauschen Sie gegen die passende Nummer zu Ihrer Leistungserbringergruppe aus. Folgende Leistungserbringergruppen sind im Positionsnummernverzeichnis enthalten:
Leistungserbringergruppe für die Heilmittelpositionsnummer | Erste Stelle der Positionsnummer |
---|---|
Masseur, Masseur und med. Bademeister | 1 |
Physiotherapeut, Krankengymnast | 2 |
Logopäde, Sprachtherapeut, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer | 3 |
Sonstiger Sprachtherapeut | 4 |
Ergotherapeut | 5 |
(Heilmittel im) Krankenhaus | 6 |
Podologen | 7 |
Leistungserbringer ambulanter Vorsorge und Versorgeleistungen in anerkannten Kurorten | 8 |
Sonstige Leistungserbringer | 9 |
Über die Positionsnummer können die Kassen die jeweilige Leistung genau identifizieren. Die jeweiligen Heilmittelpositionsnummern finden Heilmittelerbringer:
Rechnen Sie Ihre Leistungen über DMRZ.de ab, sind im System bereits alle Positionsnummern hinterlegt. Anstrengendes und aufwendiges Suchen ist damit vorbei! Einfach die ersten Buchstaben der Leistung eingeben und Sie erhalten direkt die passenden Vorschläge als Auswahlliste. Positionsnummern, Leistungsdauer, Preise – immer aktuell und griffparat. Sparen Sie mit DMRZ.de wertvolle Zeit.
Hinweis für Podologen: Laut Heilmittelkatalog umfasst die Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) der gleichzeitigen Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Diese podologische Leistung wird häufig für Diabetiker mit dem diabetischen Fußsyndrom (DFS) im „Stadium Wagner 0“ vom Arzt verordnet. Unter Umständen muss der Patient für diese Leistung einen Eigenanteil tragen (Stichwort Eigenanteilsrechnung). Der Zeitaufwand für die fußpflegerische / podologische Behandlung liegt zwischen 40 und 50 Minuten.
Das oben vorgestellte Heilmittelnummernverzeichnis ist für alle Leistungserbringer im Bereich Heilmittel ausschlaggebend. Nichtsdestotrotz gibt es aber auch zwei weitere Verzeichnisse, die für bestimmte Berufsgruppen wichtig sind: