Positionsnummern für Heilmittelerbringer

Deutsches Medizinrechenzentrum

Positionsnummern für Heilmittel auf einen Blick

  • Alles rund um die Heilmittelpositionsnummern
  • Immer griffparat
  • Plus: weitere Verzeichnisse

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Heilmittelpositionsnummern: Was das ist und wofür werden sie benötigt

Im Bereich Heilmittel gibt es die Heilmittelpositionsnummern, um Leistungen eindeutig zu identifizieren. Wir haben diese für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie auch, wie die Positionsnummern aufgebaut sind und worauf Sie bei der Abrechnung achten müssen.

Über die Positionsnummern für den Bereich Heilmittel lassen sich Leistungen ganz einfach identifizieren und für die Abrechnung aufbereiten. Daher haben wir beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) diese Nummern bereits für Sie im System hinterlegt - so sparen Sie sich das lange Suchen. Wie Sie sonst an die richtige Positionsnummer gelangen, erfahren Sie weiter unten.

Sinn und Zweck der Heilmittelpositionsnummern

Die Heilmittelpositionsnummer benötigen Sie als Heilmittelerbringer, um mit den Krankenkassen und Kostenträgern abzurechnen. Zusätzlich empfiehlt sich die Prüfung der Indikationsschlüssel, die das DMRZ.de-System im Rahmen der Plausibilitätsprüfung erledigt. Denn laut Prüfpflicht des Therapeuten bezieht sich die inhaltliche Prüfung der Verordnung auf die Übereinstimmung zwischen Indikationsschlüssel und Leitsymptomatik nach dem Heilmittelkatalog (HMK).

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So sind die Heilmittelpositionsnummern zusammengesetzt

Die Heilmittelpositionsnummern definieren genau, welche Leistungen im Bereich Heilmittel möglich sind und unter welcher Bezeichnung bzw. Nummer diese mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Heilmittelpositionsnummern sind fünfstellig, wobei als Platzhalter der ersten Ziffer in der Regel ein "X" gesetzt ist. Dieses tauschen Sie gegen die passende Nummer zu Ihrer Leistungserbringergruppe aus. Folgende Leistungserbringergruppen sind im Positionsnummernverzeichnis enthalten:

Leistungserbringergruppe für die Heilmittelpositionsnummer Erste Stelle der Positionsnummer
Masseur, Masseur und med. Bademeister 1
Physiotherapeut, Krankengymnast 2
Logopäde, Sprachtherapeut, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer 3
Sonstiger Sprachtherapeut 4
Ergotherapeut 5
(Heilmittel im) Krankenhaus 6
Podologen 7
Leistungserbringer ambulanter Vorsorge und Versorgeleistungen in anerkannten Kurorten 8
Sonstige Leistungserbringer 9

Sämtliche Heilmittelpositionsnummern auf einem Blick

Über die Positionsnummer können die Kassen die jeweilige Leistung genau identifizieren. Die jeweiligen Heilmittelpositionsnummern finden Heilmittelerbringer:

  • in der Leistungsbeschreibung der Rahmenverträge oder
  • im "Bundeseinheitliches Heilmittelpositionsnummernverzeichnis" (PDF vom 01.06.2022, Quelle: GKV).

Alle Heilmittelpositionsnummern für Sie hinterlegt

Rechnen Sie Ihre Leistungen über DMRZ.de ab, sind im System bereits alle Positionsnummern hinterlegt. Anstrengendes und aufwendiges Suchen ist damit vorbei! Einfach die ersten Buchstaben der Leistung eingeben und Sie erhalten direkt die passenden Vorschläge als Auswahlliste. Positionsnummern, Leistungsdauer, Preise – immer aktuell und griffparat. Sparen Sie mit DMRZ.de wertvolle Zeit.

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Hinweis für Podologen: Laut Heilmittelkatalog umfasst die Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) der gleichzeitigen Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Diese podologische Leistung wird häufig für Diabetiker mit dem diabetischen Fußsyndrom (DFS) im „Stadium Wagner 0“ vom Arzt verordnet. Unter Umständen muss der Patient für diese Leistung einen Eigenanteil tragen (Stichwort Eigenanteilsrechnung). Der Zeitaufwand für die fußpflegerische / podologische Behandlung liegt zwischen 40 und 50 Minuten.

Weitere Positionsnummernverzeichnisse für Heilmittelerbringer

Das oben vorgestellte Heilmittelnummernverzeichnis ist für alle Leistungserbringer im Bereich Heilmittel ausschlaggebend. Nichtsdestotrotz gibt es aber auch zwei weitere Verzeichnisse, die für bestimmte Berufsgruppen wichtig sind:

    • Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Sonstige Leistungen: Gehören Sie zu den Leistungserbringern, die "Sonstige Leistungen" anbieten, gibt es ein eigenes Positionsnummernverzeichniss. Hierzu fallen unter anderem Frühfördereinrichtungen, Tagesstätten, Sonderschulen, Sprachheilambulanzen oder Gebärdendolmetscher. Auch hier sind Heilmittelleistungen wie z. B. Physio- oder Ergotherapie zu finden – diese richten sich jedoch speziell an die hier berücksichtigten Sonstigen Leistungserbringer. Die Positionsnummern sind 7-stellig und beinhalten die Art der Einrichtung (Stellen 1 und 2 in der Nummer), die Behandlungsart (Stellen 3 und 4) und die Vergütungsart (Stellen 5, 6 und 7). Das aktuellste Positionsnummernverzeichnis für Sonstige Leistungen finden Sie hier: PDF vom 26.07.2022, (Quelle: GKV).
    • Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen als ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten: Heilmittelleistungen, die im Rahmen einer Kur erbracht werden, sind möglicherweise in diesem Positionsnummernverzeichnis zu finden. Die Nummern sind vierstellig, wobei die erste Stelle mit einem Platzhalter ("X") versehen ist. Handelt es sich um eine "Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V", wird statt dem Platzhalter der Wert "8" gesetzt. Das aktuellste Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Kurorten finden Sie hier: PDF vom 01.08.2009, (31 KB, Quelle GKV).
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