Alle Positionsnummern für Sonstige Leistungserbringer in der Übersicht

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Gesucht, gefunden: Die passende Positionsnummer

  • Positionsnummernverzeichnisse für Leistungserbringer aller Branchen
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Alle
Nummern
auf einen
Blick

Alle Positionsnummern für Sonstige Leistungserbringer in der Übersicht

Extra für Sie aufgelistet: Hier finden Sie als Sonstiger Leistungserbringer alle Positionsnummern, die Sie zur Abrechnung mit den Kostenträgern benötigen. Egal, ob Sie im Bereich Heilmittel, Pflege, Krankentransport oder Hilfsmittel arbeiten – hier werden Sie fündig. Wir erklären Ihnen, welche Formen an Positionsnummern es gibt, wie diese aufgebaut sind und wo sie die jeweiligen Positionsnummernverzeichnisse finden.

Für Sonstige Leistungserbringer sind Positionsnummern für die Abrechnung mit den Kassen und Kostenträgern wichtig. Die genauen Regeln für das Abrechnungsverfahren sind in §§ 302 SGB V (sowie § 301 a SGB V für Hebammen und Entbindungsanstaltspfleger) festgelegt. In der jeweils aktuellen Fassung der „ergänzenden Regelungen“ des SGB V (§ 303 SGB V) sind die Regelungen zum Datenaustausch festgelegt. Die Positionsnummern definieren jede erdenkliche Leistung und reduzieren diese somit in Form eines kurzen Nummernschlüssels.

Obwohl in allen Berufsgruppen der Sonstigen Leistungserbringer Positionsnummern benötigt werden, sind diese nicht überall gleich aufgebaut. Die Bandbreite reicht von vierstellig bis hin zu zehnstellig. Im Folgenden stellen wir Ihnen die jeweiligen Positionsnummernverzeichnisse vor.

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Positionsnummernverzeichnis für Krankentransportleistungen

Egal, ob Taxi- und Mietwagenunternehmen, Taxizentralen, Rettungsdienste oder Anbieter von qualifizierten Krankentransporten: Positionsnummern sind für die Abrechnung von Krankenfahrten und -transporten unerlässlich. Die Positionsnummern sind für den Bereich Krankentransport 6-stellig aufgebaut:

  • Verordnungsart (1. Stelle): Fahrten fallen sehr unterschiedlich aus. Die erste Stelle der Positionsnummer sagt aus, um welche Form des Transport es sich handelt bzw. welcher Dienstleister diesen macht. Handelt es sich um einen Notarztwagen (1), ein Taxi (5) oder gar um einen Transport über Luft (8 und 9)?
  • Transportart (2. Stelle): Die genaue Angabe zu der Fahrt wird in der zweiten Stelle definiert. Hier wird angegeben, ob es z. B. ein Mehrpersonentransport (2) oder eine Fahrt mit Tragestuhl (4) ist. 
  • Tarifart (3. und 4. Stelle): Diese Position der Nummer gibt den Tarif an. Das können Pauschaltarife (ab 01), Streckentarife (ab 30), Zeittarife (ab 50), Mehrpersonentransporte (ab 63) oder „Sondertarife, Zuschläge, Ausstattung“ (ab 70). Zu letzterem gehört z. B. die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge.
  • Ausprägungen (5. und 6. Stelle): Die „Ausprägung“ bezeichnet zum einen die Art und Weise, wie der Fahrgast behandelt wird. Geht es z. B. um die Fahrt zu bzw. von einer Krankenhausbehandlung (01 und 02) oder einer ambulanten Operation (10)? Zum anderen wird hier auch definiert, ob es sich um eine Serienfahrt handelt (30–39).

Gesammelt sind die Nummern im sogenannten „Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Krankentransportleistungen“. Online finden Sie ein Verzeichnis des GKV zum Anschauen und Herunterladen: PDF vom 28.10.2021. Enthalten sind die Nummern auch im System von DMRZ.de; mit wenigen Klicks haben Sie für Ihre Abrechnung dann die passende Positionsnummer parat. 

Hier finden Sie zudem mehr Informationen zu den Positionsnummernverzeichnissen für den Bereich Krankentransport.

Positionsnummernverzeichnis für die Pflege

Pflegedienste sowie Anbieter von Intensivpflege, Haushaltshilfen und anderen Pflegeleistungen finden die Positionsnummern hier: im „Bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe“. Die Nummern für den Bereich Pflege sind 6-stellig – in der Regel aus Ziffern, gelegentlich auch mal mit einem Buchstabe (A oder B). So sind die Pflegepositionsnummern aufgebaut:

  • Gesetzliche Leistungsgrundlage (1. und 2. Stelle)
  • Art der Versorgung (3. Stelle)
  • Art der Leistung (4. bis 6. Stelle)

Für Sie haben wir detailliertere Infos zum Aufbau der Pflege-Positionsnummern zusammengestellt.

Hier finden Sie das Positionsnummernverzeichnis zum Anschauen und Herunterladen: PDF VOM 10.07.2023. Speziell für den Bereich Palliativpflege (SAPV) gibt es im Folgenden ein eigenes Positionsnummernverzeichnis.

Übrigens: Rechnen Sie über DMRZ.de mit Pflegekassen ab, sind die Positionsnummern bereits im System enthalten.

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Rechnen Sie Ihre Leistungen über DMRZ.de ab, sind im System bereits alle Positionsnummern hinterlegt. Anstrengendes und aufwendiges Suchen ist damit vorbei! Einfach die ersten Buchstaben der Leistung eingeben und Sie erhalten direkt die passenden Vorschläge als Auswahlliste. Positionsnummern, Leistungsdauer, Preise – immer aktuell und griffparat. Sparen Sie mit DMRZ.de wertvolle Zeit.

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Positionsnummernverzeichnis für Palliativpflege (SAPV)

Während die meisten Pflegeleistungen in einem eigenen Positionsnummernverzeichnis behandelt werden (siehe oben), hat Palliativpflege (SAPV) ein eigenes Verzeichnis. Dieses lautet „Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“. Im Vergleich zu den sechsstelligen Pflegepositionsnummern bestehen die SAPV-Nummern aus zehn Stellen. Erfahren Sie hier, wie diese aufgebaut sind und was die einzelnen Positionen bedeuten.

Das Positionsnummernverzeichnis für Palliativpflege (SAPV) können Sie hier als PDF herunterladen: PDF VOM 13.02.2023. Zudem sind die Nummern auch im System von DMRZ.de enthalten, sollten Sie über das Deutsche Medizinrechenzentrum mit den Pflegekassen abrechnen.

Positionsnummernverzeichnis für Hilfsmittel

Zur Abrechnung von Hilfsmitteln mit den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern benötigen Sie Hilfsmittelpositionsnummern. Die Ziffern in den 10-stelligen Positionsnummern für den Bereich Hilfsmitteln sind wie folgt aufgebaut:

  • Produktgruppen (Stellen 1 und 2): Die Produktgruppe gibt an, um welchen Typ es sich bei dem Hilfsmittel handelt. Die Auswahl reicht von „Absauggeräten“ (01) über „Schuhe“ (31) bis zu „Verschiedenes“ (99).
  • Anwendungsorte (Stellen 3 und 4): Die 3. und 4. Stelle der Positionsnummer gibt z. B. an, für welchen Bereich des Körpers das Hilfsmittel benötigt wird. Beispielsweise gibt die Nummer 18 die „behaarte Kopfhaut“ an, während die Nummer „08“ den Ellenbogen bezeichnet. Es kann mit diesem Wert aber auch eine räumliche Bezeichnung abseits vom menschlichen Körper beschrieben werden: Die Nummer „46“ bezeichnet den „Innenraum“, was z. B. beim Typ von Gehhilfen benötigt wird. Nummer „40“ nennt grundsätzlich den „häuslichen Bereich“ (z. B. für Krankenpflegeartikel aller Art).
  • Untergruppen (Stellen 5 und 6): Das bei der Produktgruppe definierte Hilfsmittel wird über die Untergruppen spezifiziert. Ist eine Gehhilfe beispielsweise ein Gehstock (01), eine Unterarmgehstütze (02), eine Achselstütze (03), eine fahrbare Gehhilfe (04) oder eine fahrbare Gehhilfe mit Rollstuhlfunktion (05)?
  • Produktarten (Stelle 7): Noch mehr ins Detail des verschriebenen Hilfsmittel geht die 7. Stelle der Positionsnummer. Die Produktart gibt z. B. unterschiedliche Varianten an Gehstöcken oder die verschiedenen Arten von orthopädischen Maßschuhen an (Straßenschuhe, Hausschuhe, Sportschuhe etc.).
  • Vertragspositionsnummer (Stellen 8 bis 10): Die dreistellige Vertragspositionsnummer ist ein individueller Wert für ein ganz bestimmtes Produkt.

Wir haben für Sie zusammengestellt, worauf Sie bei den Hilfsmittelpositionsnummern noch achten müssen. Erfahren Sie hier auch, was getan werden muss, wenn bestimmte Angaben (wie Vertragspositionsnummer oder Produktarten) nicht vorliegen.

Das Bundeseinheitliche Hilfsmittelpositionsnummernverzeichnis ist ein sehr umfangreiches Werk. Die GKV hat hierzu aber ein praktisches Online-Tool entwickelt. Klicken Sie hier einfach auf die Produktgruppe, die Sie wünschen. Klicken Sie sich dann ebenso durch die anderen Angaben weiter, bis Sie die vollständige 7-stellige Positionsnummer haben. Tippen Sie auf den letzten Wert (die Produktart), werden alle Details sowie möglichen Produkte angezeigt (mit der vollständigen, 10-stelligen Nummer).

Positionsnummernverzeichnis für Rehasport und Funktionstraining

Positionsnummern für den Bereich Funktionstraining und Rehasport sind immer 6-stellig. So sind sie aufgebaut:

  • Gesetzliche Grundlage (1. Stelle)
  • Leistungsart (2. und 3. Stelle)
  • Leistung im Einzelnen (4. bis 6. Stelle)

    In einem gesonderten Text finden Sie detaillierte Angaben zum Aufbau der Positionsnummern sowie weitere interessante Informationen. Das „Bundeseinheitliche Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ finden Sie hier: PDF vom 05.02.2021. Rechnen Sie Ihre Leistungen über DMRZ.de ab, sind die Rehapositionsnummern bereits im System enthalten.

    Übrigens: Rehaleistungen und Funktionstraining innerhalb einer Kur, werden über ein eigenes Positionsnummernverzeichnis abgerechnet.

    Positionsnummernverzeichnis für Heilmittel

    Über die Positionsnummern für den Bereich Heilmittel lassen sich Leistungen ganz einfach identifizieren und für die Abrechnung aufbereiten. Heilmittelpositionsnummern sind fünfstellig, wobei als Platzhalter der ersten Ziffer in der Regel ein "X" gesetzt ist. Dieses tauschen Sie gegen die passende Nummer zu Ihrer Leistungserbringergruppe aus – z. B. 5 für Ergotherapeut oder 3 für Logopäde/Sprechlehrer.

    Das „Bundeseinheitliche Positionsnummernverzeichnis für Heilmittelleistungen“ finden Sie hier: PDF VOM 01.06.2023. Zudem sind die Nummern auch im System von DMRZ.de hinterlegt – für eine schnelle und bequeme Abrechnung mit dem Datenträgeraustauschverfahren (DTA).

    Gegebenenfalls gibt es auch Leistungen, die für Heilmittelerbringer interessant sind, aber in anderen Verzeichnissen aufgeführt werden. Leistungen, die in anerkannten Kurorten erbracht werden, sind in einem Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen zu finden. Und auch für „Sonstige Leistungen“ gibt es ein eigenes Verzeichnis. Beide stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

    Hier finden Sie zudem mehr zum Thema Positionsnummernverzeichnis für den Bereich Heilmittel

    Positionsnummernverzeichnis für Sonstige Leistungen

    Gehören Sie zu den Leistungserbringern, die "Sonstige Leistungen" anbieten, gibt es ein eigenes Positionsnummernverzeichniss. Hierzu fallen unter anderem Frühfördereinrichtungen, Tagesstätten, Sonderschulen, Sprachheilambulanzen oder Gebärdendolmetscher. Auch finden Sie hier Heilmittelleistungen wie z. B. Physio- oder Ergotherapie – diese richten sich jedoch speziell an die hier berücksichtigten Sonstigen Leistungserbringer.

    Die Positionsnummern sind 7-stellig und beinhalten die Art der Einrichtung (Stellen 1 und 2 in der Nummer), die Behandlungsart (Stellen 3 und 4) und die Vergütungsart (Stellen 5, 6 und 7). Das aktuellste Positionsnummernverzeichnis für Sonstige Leistungen finden Sie hier: PDF VOM 26.07.2022.

    Positionsnummernverzeichnis für Maßnahmen in Kurorten

    Speziell für Leistungen, die in Kurorten erbracht werden, gibt es ein eigenes Verzeichnis. Die genaue Bezeichnung: Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen als ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten.

    Die Nummern sind vierstellig, wobei die erste Stelle mit einem Platzhalter ("X") versehen ist. Handelt es sich um eine "Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V", wird statt des Platzhalters der Wert "8" gesetzt. Das aktuellste Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Kurorten finden Sie hier: PDF vom 27.03.2023.

    Positionsnummernverzeichnis für Hebammen und Geburtshelfer

    Leistungen rund um die Geburt werden im sogenannten „Bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der Hebammenhilfe und Betriebskostenpauschalen bei Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen“ aufgeführt.

    Die Nummern sind 4-stellig. Eine besondere Stellung hat hier die letzte Ziffer:

    • Endziffer 0: Leistungen mit „0“ am Ende der Positionsnummer werden bei der Abrechnung verwendet für ambulante hebammenhilfliche Leistungen an der Versicherten.
    • Endziffer 1: Die Dienst-Beleghebamme ist in einem Dienst- oder Schichtsystem oder im Bereitschaftsdienst im Krankenhaus tätig.
    • Endziffer 2: Die Begleit-Beleghebamme ist eine Hebamme, die ihre Leistung nicht in einem Dienst- oder Schichtsystem oder im Bereitschaftsdienst eines Krankenhauses erbringt, sondern die ihr bekannte Schwangere zur geplanten Geburt ins Krankenhaus begleitet. Voraussetzung: Vor der 38. Schwangerschaftswoche ist ein Behandlungsvertrag zur Geburtsbegleitung im Rahmen des spezifischen Aufklärungsgesprächs zum gewählten Geburtsort zwischen der Versicherten und der konkreten Hebamme mit Angabe der stellvertretenden Hebamme zu schließen.

    Das Positionsnummernverzeichnis für Hebammen finden Sie hier: PDF vom 10.09.2020. In diesem Dokument finden Sie noch weitergehende Informationen zur Abrechnung der Leistungen. Die Positionsnummern sind zudem im System von DMRZ.de hinterlegt. Die Abrechnung mit den Kassen wird dadurch zum Kinderspiel.

    Positionsnummernverzeichnis für nichtärztliche Dialysesachleistungen

    Leistungen, die eine Dialyse betreffen, aber nicht vom Arzt ausgeführt werden, sind in einem eigenen Positionsnummernverzeichnis aufgelistet. Die Nummern sind 6-stellig. Die Bedeutung der einzelnen Positionen:

    • Personenkreis (1. Stelle)
    • Behandlungsort/-art (2. und 3. Stelle)
    • Behandlungsverfahren (4. bis 6. Stelle)

    Hier finden Sie das Positionsnummernverzeichnis für Dialysesachleistungen: PDF vom 22.11.2001. DMRZ.de-Kunden finden die Positionsnummern über die Abrechnungsmaske im System.

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