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Dennis’ Leben hat sich auf einen Schlag verändert: Sein Vater ist pflegebedürftig geworden – und nun muss Dennis schauen, wie es mit ihn und seinem Vater weitergeht. Muss Dennis seinen Job aufgeben, um seinen Vater zu pflegen? Aber dann fehlt doch das Geld, oder? Und wie schaut es mit dem für Dennis eh schon unsicheren Thema Rente aus? Wir zeigen Dir anhand dieses Beispiels, wie es um die Rente für pflegende Angehörige steht.
Zu Beginn der Pflegebedürftigkeit: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Bestimmen des Pflegegrads
Das, was zu Beginn wichtig ist: In Deutschland gibt es die Möglichkeit, im Falle eines spontanen Pflegefalls in der Familie bis zu 10 Tagen von der Arbeit fortzubleiben. Das ist vor allem dadurch gedacht, um – wie im Fall von Dennis – in Ruhe die zukünftige Pflege des:der Angehörigen sicherzustellen. Gesetzlich geregelt wird dies im Pflegezeitgesetz und konkret lautet diese Form der Abwesenheit von der Arbeit „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“. Sie darf von dem:der Chef:in nicht mit den Krankheitstagen, den Urlaubstagen oder per Überstundenabbau verrechnet werden. Außerdem gibt es ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld.
Auch Dennis macht von der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung Gebrauch. In dieser Zeit kümmert er sich intensiv um seinen Vater und erledigt Papierkram. Besonders wichtig ist, dass Dennis’ Vater vom Medizinischen Dienst untersucht wird und die Pflegeversicherung im Anschluss dessen den Pflegegrad berechnet. Das ist in sofern wichtig, dass nur dann offiziell eine „Pflegebedürftigkeit“ besteht und es dann auch nur ein finanzielle Unterstützung seitens der Pflegekasse. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Dennis’ Vater zu. Auch fallen die Gelder unterschiedlich aus, je nachdem ob man die Pflege komplett selber macht oder ob ein ambulanter Pflegedienst sich darum kümmert.
Rentenbeiträge für die Pflege von Angehörigen erhalten
Für Dennis besonders interessant ist, dass die Pflegekasse seines Vaters unter Umständen in Dennis’ Rente einzahlt. Quasi zur Unterstützung der anstrengenden Pflege und zur Absicherung für das Alter. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und häuslich gepflegt wird. Das heißt: Die Pflege findet bei der Person im eigenen Zuhause oder bei einem Angehörigen zu Hause statt. Würde Dennis auf vollstationäre Pflege setzen und sein Vater in Pflegeheim umziehen, besteht für Dennis grundsätzlich kein Anspruch auf die Rentenbeiträge durch die Pflegekasse.
Dennis’ Vater hat den Pflegegrad 3 erhalten und soll vorerst in seiner Wohnung bleiben. Und doch gibt es noch mehr Voraussetzungen, die im Falle von Zahlungen in Dennis’ Rente gelten. Beeinflusst wird das Thema durch ein Zusammenspiel aus Pflegegrad des:der Angehörigen, Art der Pflege und dem eigenen Berufsleben. Es lohnt sich, bei der Pflegeplanung genau durchzuspielen und durchzurechnen, welche Szenarien welche Vor- und Nachteile haben.
Beispielszenario 1: Job aufgeben und komplett selber pflegen
Dennis rechnet sich aus, wie es wäre, aus seiner Arbeit komplett auszusteigen und sich komplett um die Pflege seines Vaters sowie um sonstige Haushaltsarbeiten (bei sich sowie bei seinem Vater zu Hause) zu kümmern. Vorteil ist, dass sich Dennis’ Vater auf Pflegegeld freuen kann, was er zur Nutzung und Verwaltung seinem Sohn überlässt. Bei Pflegegrad 3 steht einem ein monatlicher Betrag in Höhe von 545 Euro zu – und zwar zur freien Verfügung.
Auch ist gut, dass in diesem Fall Dennis den höchsten Rentenbeitrag erhält, der für die Pflege bei Pflegegrad 3 möglich ist – nämlich 263,13 Euro. Würde Dennis, der mit seinem Vater in Weimar lebt, stattdessen in Westdeutschland leben, bekäme er sogar 271,53 Euro. Diesen Betrag zahlt die Pflegekasse seines Vaters monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung von Dennis. Kommt Dennis ins Rentenalter werden diese Beiträge zu seinen sonstigen Rentenbeiträgen (z. B. für seinen bisherigen Brotjob) hinzugerechnet.
Dennis rechnet aber auch aus, dass in diesem Fall seine spätere Rente geringer ausfallen würde, sollte er nicht mehr seine üblichen 40 Stunden/Woche arbeiten. Auch würde er es schon jetzt finanziell spüren, auf seinen gut gestellten Nettomonatslohn verzichten zu müssen – Pflegegeld hin, Pflegegeld her. Und zudem bliebe die komplette Pflegetätigkeit an ihm hängen.
Beispielszenario 2: Job unverändert lassen und komplett auf einen Pflegedienst setzen
Ein gänzlich anderer Weg wäre es, Dennis arbeitet nach wie vor 40 Stunden/Woche und lässt die komplette Pflegearbeit von einem ambulanten Pflegedienst erledigen. Hier gibt es dann für Dennis’ Vater kein Pflegegeld mehr, sondern stattdessen Pflegesachleistungen. Dieses ist bei Pflegegrad 3 mit 1.363 Euro weit höher als das angebotene Pflegegeld, aber dafür ist es nicht frei verfügbar, sondern nur als Guthaben für die Pflegedienste zu nutzen. Sollten die benötigen Pflegeleistungen sogar umfangreicher ausfallen, könnte es sogar sein, dass Dennis bzw. sein Vater sogar noch etwas zusätzlich zahlen müssen. Das hängt ganz vom individuellen Pflegebedarf ab.
Was die Rente betrifft, würde es für Dennis nichts extra geben. Er sowie sein Arbeitgeber zahlen nach wie vor durch seinen Broterwerb in die Rentenkasse ein – aber zusätzliche Beiträge durch die Pflegekasse seines Vaters gibt es hier nicht. Denn die Rente für pflegende Angehörige gibt folgende Voraussetzungen vor: Nur wer mindestens 10 Stunden an mindestens 2 Tagen die Woche pflegt und zudem nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist, hat Anspruch auf die Rente durch die Pflegekasse.
Beispielszenario 3: Job runterfahren und gemeinsam mit einem Pflegedienst pflegen
Möglich ist auch ein Mittelweg: Dennis reduziert seinen Job auf 30 oder vielleicht sogar 25 Stunden/Woche, damit er Zeit zur Pflege seines Vaters hat. Zudem kommt (nur) einmal am Tag eine Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes, um Dennis bei schwierigen Aufgaben – wie Waschen und Anziehen – zu helfen. In diesem Fall benötigt Dennis’ Vater gar nicht den komplett verfügbaren Satz an Pflegesachleistungen, so dass ein Anteil dessen in Form von bar verfügbarem Pflegegeld ausgezahlt wird. (An anderer Stelle haben wir diese sogenannte Kombinationsleistung ausführlicher erklärt.)
Dennis erfüllt in diesem Fall sogar die Voraussetzungen für die Rentenbeiträge durch die Pflegekasse seines Vaters. Sprich: Dennis erhält sowohl Rentenbeiträge durch seinen Job als auch durch die Pflege.
Da Dennis’ Vater Pflegesachleistungen erhält, fallen die Rentenbeiträge durch die Pflegekasse geringer aus als beim Beispielszenario 1 oben. Im Fall einer Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3 gibt es monatlich 230,80 Euro (West) bzw. 223,67 Euro (Ost). Hier spielt es auch keine Rolle, wie groß genau die Anteile von Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind.
Weitere soziale Absicherungen für pflegende Angehörige
Dennis und sein Vater haben sich für den Mittelweg des Beispielszenarios 3 entschieden. Das passt beiden am besten ins Lebenskonzept.
Übrigens: Wer durch die Pflege eines Angehörigen Pflegebeiträge erhält, darf sich auch über weitere Extras der sozialen Absicherung freuen. Dennis ist nun auch automatisch arbeitslosenversichert und auch unfallversichert (bei Unfällen rund um die Pflegetätigkeit). Krankenversichert und pflegeversichert ist Dennis durch seinen 30-Stunden-Job nach wie vor über seinen Arbeitgeber. (Im Fall von Beispielszenario 1 „Job aufgeben und komplett selber pflegen“ hätte sich Dennis aber freiwillig krankenversichern müssen. Erkundige Dich in einem solchen Fall bei Deiner Krankenkasse, wie hoch die Beiträge wären und ob ggf. Sonderkonditionen möglich sind.)
Im Folgenden findest Du weit mehr Informationen für pflegende Angehörige im Allgemeinen sowie zur Pflege-Rente im Speziellen. Auch gibt es Möglichkeiten, als pflegender Angehöriger Steuern zu sparen. Zur Sicherheit empfehlen sich aber immer Beratungsgespräche mit Steuerberatern, Rentenversicherung und/oder Pflegediensten.
Alles zur Rente für die Pflege von Angehörigen