Rehasport und Funktionstraining: Die wichtigsten News und Infos

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Rehasport und Funktionstraining: Die wichtigsten News und Infos

Geballtes Wissen für Anbieter von Rehasport, Funktionstraining oder Herzsport – egal, ob es um rechtliche Definitionen, um Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) oder um Positionsnummern geht. DMRZ.de hat alle relevanten Informationen für Leistungserbringer zusammengetragen. Mit uns behalten Sie immer den Überblick über alle News und Informationen.

Rehasport und Funktionstraining: Definitionen und Rechtliches

Funktionstraining und Rehasport sind beides Angebote für Menschen, die laut § 2 SGB IX eine Behinderung haben. Dennoch unterscheiden sich beide Formen der Hilfe zur Selbsthilfe voneinander. Hier finden Sie die Definitionen von Rehasport und Funktionstraining:

  • Der Rehabilitationssport ist ein typischer Sport. Ziel des Rehasports ist die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität. Rehasport verfolgt zudem das Ziel, die Betroffenen bestmöglich in den Arbeitsalltag einzugliedern. Die gesetzliche Grundlage für diese ergänzenden Maßnahmen regelt der § 44 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 (SGB IX).

  • Das Funktionstraining ist von der Ausrichtung her eine Form der Krankengymnastik bzw. Ergotherapie. Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen. Ebenfalls wird das Verzögern von Funktionsverlusten der Organe und Körperteile angestrebt. Weitere Ziele sind Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung bzw. Mobilität zur Krankheitsbewältigung.

Der § 303 SGB V regelt, dass der Kostenträger bzw. die Krankenkasse bis zu 5 % des eingereichten Rechnungsbetrages aufgrund der Verordnung von der Rechnung des Leistungserbringers abziehen kann, wenn keine Datenlieferung gemäß § 302 SGB V erfolgt. Wenn Sie über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen, handeln Sie gemäß Paragraph 302 des Sozial-Gesetz-Buchs (SGB V) und vermeiden damit Rechnungskürzungen, weil die elektronische Abrechnung im Datenträgeraustausch erfolgt.

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Mit DMRZ.de können Anbieter von Rehasport, Funktionstraining oder Herzsport ihre Leistungen schnell und kostengünstig mit den Kassen abrechnen. Empfehlen Sie DMRZ.de dem Reha-Experten Ihres Vertrauens!

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Positionsnummern zur Rehasport, Funktionstraining und Herzsport

Grundlegend für die Abrechnung von Leistungen im Bereich Rehasport, Herzsport oder Funktionstraining sind die Positionsnummern. Diese sind immer 6-stellig und folgen diesem Aufbau:

  • Gesetzliche Grundlage (1. Stelle): Die erste Ziffer der sechsstelligen Nummer bezeichnet immer die gesetzliche Vorlage, auf die die Maßnahme basiert. Rehabilitationssport hat im Prinzip immer die Nummer 6, Funktionstraining die Nummer 7. Aber auch „mobile Rehabilitation“ (8) oder Patientenschulungen (2) sind möglich.

  • Leistungsart (2. und 3. Stelle): Um welche Form der Rehabilitation handelt es sich? Hier wird z .B. definiert, ob es um eine Gruppenbehandlung geht (04). Aber auch detaillierte Angaben (wie z. B. „Behandlung psychosomatischer Erkrankungen durch amb. Einrichtung“, 60) sind möglich.

  • Leistung im Einzelnen (4. bis 6. Stelle): Die exakte Leistung wird in den letzten drei Stellen bezeichnet. Hier wird unterschieden zwischen Einzelleistung (ab 001), Gruppenbehandlungen (ab 500), Pauschalen (ab 700) und „Sonstiges“ (ab 900). Unter letzterem fällt z. B. das Wegegeld bei einem Hausbesuch.

Das Verzeichnis, das alle aktuellen Nummern aufführt, ist das „Bundeseinheitliche Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“. Die GKV bietet diese Verzeichnis online zum Download an: PDF VOM 16.10.2015 (26 KB, Quelle GKV).

Rehaleistungen und Funktionstraining innerhalb einer Kur sind im „Bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen als ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“ zu finden. Die Nummern sind vierstellig, wobei die erste Stelle mit einem Platzhalter ("X") versehen ist. Handelt es sich um eine "Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V", wird statt des Platzhalters der Wert "8" gesetzt. Das aktuellste Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Kurorten finden Sie hier: PDF VOM 01.08.2009, (31 KB, Quelle: GKV).

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema Positionsnummern und Rehasport.

Muster 56: So überprüfen Sie alle Verordnungen auf Vollständigkeit

Damit Sie Ihre Leistungen reibungslos abrechnen können, müssen die Verordnungen für Funktionstraining oder Rehasport einwandfrei vom Arzt ausgefüllt worden sein. Hierzu kommt als Rezept das Muster 56 zum Einsatz. Folgende Angaben müssen dort vorgenommen werden:

Hier sind die Versichertendaten angegeben:

  • Krankenkasse bzw. Kostenträger
  • Name und Vorname des Versicherten
  • Geburtsdatum
  • Kassen-Nr.
  • Versicherten-Nr.
  • Status

Die Betriebsstättennummer und Arztnummer sind von dem Arzt anzugeben. Die neunstellige lebenslange Arztnummer (LANR) wird von der Kassenärztlichen Vereinigung an jeden Arzt zur Identifikation bei der GKV Abrechnung angegeben. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) regelt, dass die LANR und die Betriebsstättennummer (BSNR) für jede kassenärztliche Abrechnung in Deutschland angegeben werden muss.

Ohne Ausstellungsdatum – vom Arzt ausgefüllt! – besitzt die Verordnung keine Gültigkeit!

Für die Abrechnung der Leistungen ist eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse erforderlich. Diese ist auf der Rückseite der Verordnung und wird unten per Genehmigungsdatum, Stempel und Unterschrift besiegelt.

Als Leistungserbringer für Rehasport, Herzsport und/oder Funktionstraining sollten Sie die Verordnungen auf Vollständigkeit überprüfen. Praktisch: Rechnen Sie Ihre Leistungen über DMRZ.de ab, profitieren von einer Plausibilitätsprüfung, die Ihre Eingaben leicht macht und Sie vor Rückläufern schützt. Und für Teilabrechnungen hilft unser praktisches Verordnungsmanagement.

Einfaches Verordnungsmanagement für Rehasport und Funktionstraining

Bei den Teilabrechnungen von Verordnungen verliert man schnell den Überblick. Nicht so mit dem Verordnungsmanagement von DMRZ.de: Unserer smartes System zählt mit – und verrät Ihnen mit jeder Teilabrechnung, wie viele Einheiten noch übrig sind. Plus: Automatische Kopien Ihrer Verordnungen.

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Zuzahlung bei Rehasportverordnungen: Darauf müssen Sie achten

Viele Leistungen sind für den Versicherten zuzahlungspflichtig. Deswegen sollten Sie als Anbieter von Rehasport, Funktionstraining oder Herzsport immer das Thema Umsatzsteuer im Blick behalten. Sind Sie als Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, rechnen Sie Ihre Leistungen bei den Kassen ganz normal mit der Umsatzsteuer ab. Doch bei Zuzahlungsrechnungen an die Patienten sollten Sie dies nicht tun: Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht wird die Leistung nicht gegenüber dem Versicherten erbracht. Tatsächlich erfolge die Lieferung umsatzsteuerrechtlich an die Krankenkassen, so das Bundesfinanzministerium. Bei Abrechnungen an den Versicherten gibt es nun zwei Möglichkeiten, diese rechtskonform zu gestalten.

  • Einerseits kann die Krankenkasse als Leistungsempfänger bezeichnet werden, zum Beispiel durch Hinzufügen folgenden Satzes auf der Rechnung: „Leistungsempfänger ist die Krankenkasse. Diese Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.“ auf der Rechnung.

  • Andererseits besteht die Möglichkeit, auf den gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer zu verzichten.

Wir haben für Sie ausführliche Informationen zum Vorsteuerabzug in Zuzahlungsrechnungen zusammengetragen. Nutzen Sie DMRZ.de, um mit den Kassen abzurechnen und Zuzahlungsrechnungen an die Versicherten auszustellen, dann brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Wir haben den Satz „Leistungsempfänger ist die Krankenkasse. Diese Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.“ automatisch in Zuzahlungsrechnungen mit eingebaut. So sind Sie mit DMRZ.de in jedem Fall auf der sicheren Seite.

TK, LEGS und IK: Alle grundlegenden Infos für Anbieter von Rehasport und Funktionstraining

Ohne bestimmte Kennzeichen geht gar nichts! Damit die Abrechnung mit den Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern funktioniert, sind eine korrektes Tarifkennzeichen (TK), ein Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) sowie ein Institutionskennzeichen (IK) notwendig. 

TK
LEGS
IK

Tarifkennzeichen

In den Bereichen Rehabilitationssport und Funktionstraining weisen die Krankenkassen und anderen Kostenträger Datensätze ab, sollten diese fehlerhaft sein. Bitte erfragen Sie bei Ihren Kostenträgern das korrekte Tarifkennzeichen (TK), damit es nicht unnötigerweise zu Rechnungsrückläufern oder Verzögerungen kommt. 

Für den Bereich Rehabilitationssport gibt es bisher nur länderspezifische Vereinbarungen. So ist für Leistungserbringer, die beispielsweise Mitglied des nordrhein-westfälischen Behindertensportverbandes oder des Landessportbundes sind, das TK 08000 einzutragen. 
 

Weitere Infos zum Tarifkennzeichen

Leistungserbringergruppenschlüssel

Jede Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet – auch bei Anbietern von Rehasport oder Funktionstrainung. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem 2-stelligen Abrechnungscode (AC) der Preisvereinbarung, dem 2-stelligen Geltungsbereich und der 3-stelligen Vertragsnummer. Die letzten fünf Ziffern bilden das Tarifkennzeichen (TK). In der Regel können Sie den LEGS Ihrer Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern bzw. den Verbänden entnehmen. Falls nicht, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner.

Weitergehende Infos zu den LEGS

Institutionskennzeichen

Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine bundesweit gültige eindeutige Identifikation für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die mit den gesetzlichen Kassen abrechnen möchten. Es handelt sich beim IK um eine neunstellige Zahl, die wie folgt aufgebaut ist:

  • Ziffer 1-2: „Klassifikation“ – Art der Einrichtung oder die Branche
  • Ziffer 3-4: „Regionalbereich“ – Bundesland der Einrichtung
  • Ziffer 5-8: „Seriennummer“ – fortlaufende ID
  • Ziffer 9: Prüfziffer

Wir haben für Sie gesondert zusammengestellt, wie Sie ein IK beantragen können.

MEHR ZU DEN INSTITUTIONSKENNZEICHEN

Studie zu Rehasport und Funktionstraining

Eine 2015 veröffentlichte Studie des Rheinisch-westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) beweist, dass Rehasport zu einer deutlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes führt. Nennenswerte qualitative Unterschiede zwischen ambulanter und stationärer Rehabilitation gibt es laut der Studie keine.  Ebenfalls sei der Reha-Erfolg bei den untersuchten Maßnahmen auf den ersten Blick nicht abhängig von der Größe der Einrichtung oder der Trägerschaft. Hier finden Sie weitere Informationen zur Studie.

Praxistipps zur Abrechnung von Rehasport, Herzsport und Funktionstraining

Anmeldung
Kostenträger
Schnellerfassung
Preisänderungen

Anmeldung bei den Kassen

Gut zu wissen: Registrieren Sie sich bei DMRZ.de, übernehmen wir die Anmeldung bei den Krankenkassen und den anderen Kostenträgern für Ihre Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA). Einmal angemeldet, lassen sich alle Arten von Rehasport, Herzsport und Funktionstraining einfach und schnell abrechnen.

Mit diesen Kostenträgern lassen sich Leistungen abrechnen

Mit welchen Kostenträgern kann über das DMRZ abgerechnet werden? Ist die Abrechnung der Primär- und der Ersatzkassen möglich? Die Antwort auf beide Fragen: Ja! Grundsätzlich rechnen Sie über DMRZ.de mit allen gesetzlichen Kostenträgern ab. Auch Kostenträger für die Abrechnung wie Rentenversicherung, die Polizeigewerkschaft, die Knappschaft oder die Postbeamtenkasse schließt das mit ein. Aber damit ist noch lange nicht Schluss, denn mit uns können Sie auch Rechnungen an Privat-Versicherte schreiben – beispielsweise Zuzahlungs- oder Privatabrechnungen. Alle Rechnungstypen lassen sich einfach und übersichtlich bearbeiten und organisieren.

Schnellerfassung für Rehasport und Funktionstraining

Im DMRZ-System finden Sie eine Schnelleingabemaske, mit der Sie alle nötigen Eingaben zur Abrechnung von Leistungen in wenigen Sekunden hinbekommen können. Neben den Versicherten- und ggf. Verordnungs- und Genehmigungsdaten wählen Sie einfach die Termine, an dem die zu berechnenden Leistungen stattgefunden haben in einem Kalender aus und fügen diese per Mausklick als Rechnungspositionen ein. Das System lernt automatisch die Abrechnungspositionsnummern, Beschreibungen und Einzelpreise der Leistungen. Ihr Vorteil: Die Experten von DMRZ.de nehmen Ihnen alles ab, haben das nötige Fachwissen und einen direkten Kontakt zu den Kostenträgern.

So passen Sie Preisänderungen bei Funktions- und Rehabilitat

Sollten sich Ihre Preise für die Abrechnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining geändert haben, können Sie diese ganz einfach im DMRZ-System anpassen:

  • Für bereits erfasste Abrechnungsfälle (nicht abgerechnet): Öffnen Sie sich den bereits erfassten Abrechnungsfall in der Detailansicht. In der Liste der Abrechnungspositionen können Sie den Preis ganz einfach mit den neuen Konditionen überschreiben. Nach dem Speichern werden die Bruttobeträge neu berechnet.
  • Neuerfassung eines Abrechnungsfalls: Nach der Auswahl der Positionsnummer erscheint der bisher verwendete Einzelbetrag im Feld „Betrag Einzel“. Diesen können Sie mit den neuen Konditionen einfach überschreiben und mit einem Klick auf Hinzufügen abschließen. Der zuletzt gespeicherte Preis wird dann zukünftig verwendet.
Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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