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Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) sind für alle jene wichtig, die als Leistungserbringer arbeiten – egal, ob in der Pflege, als Anbieter von Krankentransport/-fahrten oder in den Bereichen Reha, Heilmittel oder Hilfsmittel. Erfahren Sie, was genau ein Leistungserbringergruppenschlüssel ist, wozu man den braucht und wie man diesen erhält. Wir von DMRZ.de haben für Sie alle relevanten Informationen zusammengestellt.
Jede Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet - unabhängig davon, ob Sie Heilmittel, Pflege, Rehasport, Hilfsmittel oder Krankentransport bzw. -fahrten anbieten. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) der Preisvereinbarung zusammen. In der Regel können Sie diesen Schlüssel Ihrer Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern bzw. den Verbänden entnehmen. Falls nicht, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner.
Das Tarifkennzeichen ist eine fünfstellige Ziffer zur Bezeichnung der Preisvereinbarung. Die ersten beiden Stellen geben den Geltungsbereich des Vertrages an, die letzten drei Stellen bezeichnen die laufende Vertragsnummer. Die Art der Vergabe der Tarifkennzeichen ist nicht geregelt und steht im Ermessen der vergebenden Kostenträger.
Ein Beispiel: Beim Leistungserbringergruppenschlüssel 46 15126 stehen die ersten beiden Ziffern für den Abrechnungscode (AC) und die hinteren fünf Ziffern für das Tarifkennzeichen. Der LEGS ist gültig für:
Ein Leistungserbringergruppenschlüssel wird zwischen den Kostenträgern und Verbänden (Rahmenvertrag) bzw. einzelnen Leistungserbringern festgelegt.
Auf DMRZ.de legen Sie in der Maske „Einstellungen/Profil“ im Feld „TK SGB V“ Ihr Standard-Tarifkennzeichen fest. Sie sollten hier das Tarifkennzeichen wählen, das Sie ausschließlich oder zumindest bei den meisten Kostenträgern verwenden. Dieses TK wird bei der Eingabe im Abrechnungsfall immer dann vorbelegt, wenn nichts Spezifischeres für die jeweilige Kasse definiert ist.
Wenn Sie bei den verschiedenen Kostenträgern mit unterschiedlichen Gebührenordnungen abrechnen, dann können Sie die entsprechenden Tarifkennzeichen in Ihrem Profil in der Tabelle „Kassenverbände“ eintragen. Wählen Sie dann bei der Eingabe Ihrer Abrechnungsdaten eine Kasse des entsprechenden Verbandes, so wird anstatt Ihres Standard-Tarifkennzeichens das hier eingetragene Tarifkennzeichen vom System verwendet. Übrigens: Die Abrechnung über das DMRZ ist mit allen Kostenträgern (AOK, VdeK, BKK etc.) möglich.
Wenn Sie mehrere Leistungsarten erbringen und abrechnen rechnen Sie in der Regel mit verschiedenen Tarifkennzeichen ab. Wir empfehlen das Tarifkennzeichen im Profil zu hinterlegen, mit welchem Sie am häufigsten abrechnen möchten. Andernfalls können Sie das Feld „Tarifkennz“ in der Schnelleingabemaske eines Abrechnungsfalls das Tarifkennzeichen einfach eingeben. Das System erkennt dann den jeweiligen Vertrag und verwendet die entsprechenden Konditionen und Positionsnummern.
Wenn im Abrechnungsfall nach der Eingabe des Lesitungserbringerschlüssels eine Meldung erscheint „Kein Vertrag hinterlegt“, ist uns diese Vergütungsvereinbarungen noch nicht bekannt. Auch möglich ist die Falscheingabe des Tarifkennzeichens, des Gültigkeitsdatums oder des Kassenverbands. Weitere mögliche Fehlermeldungen, die mit dem Leistungserbringerschlüssel zusammenhängen, können „Falsche Preise“, „Falsche Positionsnummer“ oder anders lauten.
Senden Sie uns dann Ihre Vergütungsvereinbarung(en) einfach per Fax an 0211 6355 9088 oder per Email an support(at)dmrz.de zu. Wir hinterlegen diese kostenlos für Sie.