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Im Gesundheitswesen ist eine Verordnung ein Rezept, das ein Arzt seinem Patienten ausstellt. Diese unterscheiden sich nach Art und Weise der verschriebenen Versorgung – und auch die verwendeten Vordrucke (die sogenannten Muster) fallen unterschiedlich aus. Beispielsweise gibt es Verordnungen für Heilmittel (Muster 13, bis Oktober 2020 auch Muster 14 und 18), für Krankenbeförderungen (Muster 4), für Rehasport oder Funtkionstrainung (Muster 56), für häusliche Krankenpflege (Muster 12) oder für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV, Muster 63).
Ist eine Verordnung nicht vorschriftsgemäß ausgefüllt, steht dem Patienten die jeweilige Versorgung nicht zu. Auch werden die Leistungserbringer bei der Abrechnung der Verordnungen mit den Kostenträgern (z. B. Kranken- und Pflegekasse) Schwierigkeiten bekommen.
Praktisch: Leistungserbringer, die ihre Abrechnungen über DMRZ.de durchführen, können von einer klugen Plausibilitätsprüfung profitieren. Sind Eingaben unlogisch, weißt das DMRZ.de-System Sie darauf hin – Rückläufer durch die Kassen werden dadurch vermieden.