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Sowohl Rehabilitationssport (kurz Rehasport) als auch Funktionstraining richten sich an Menschen, laut § 2 SGB IX eine Behinderung haben. Dennoch unterscheiden sich beide Formen der Hilfe zur Selbsthilfe voneinander:
Der Rehabilitationssport ist – wie der Begriff schon sagt – ein Sport. Ziel ist die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität. Rehasport soll zudem die Betroffenen bestmöglich in den Arbeitsalltag eingliedern. Die gesetzliche Grundlage für diese ergänzenden Maßnahmen regelt der § 44 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 (SGB IX).
Das Funktionstraining ist von der Ausrichtung her eine Form der Krankengymnastik bzw. Ergotherapie. Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen. Ebenfalls wird das Verzögern von Funktionsverlusten der Organe und Körperteile angestrebt. Weitere Ziele sind Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung bzw. Mobilität zur Krankheitsbewältigung.
Im Umfeld des Rehasports und des Funktionstrainings fällt oft auch der Herzsport (in sogenannten Herzgruppen oder Herzsportgruppen). Dies ist Rehabilitationsmaßnahme, die sich speziell an Menschen mit kardialen Erkrankungen richtet.