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Die Heilmittelverordnung ist ein Rezept, mit dem ein Arzt einem Patienten ein Heilmittel verschreibt. Als Heilmittel versteht man Sachleistungen wie z. B. Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie oder Logopädie, die zur Heilung oder Lindung von Krankheiten dienen sollen. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse. Um als Therapeut geleistete Maßnahmen abrechnen zu können, sind die Heilmittelverordnungen unerlässlich.
Bisher gab es drei verschiedene Typen (und somit auch drei Vordrucke) der Heilmittelverordnung:
für Maßnamen der Physikalischen Therapie / Podologischen Therapie (Muster 13)
für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Muster 14)
für Maßnahmen der Ergotherapie / Ernährungstherapie (Muster 18)
Ab dem 1. Oktober 2020 wird es nur noch ein Formular geben, ein neues Muster 13. Die drei bisherigen Formulare wurden auf der neuen Heilmittelverordnung stark zusammengedampft, was für Ärzte und Leistungserbringer ein Stück Entbürokratisierung bedeutet.