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Der Pflegebedürftigkeitsbegriff bezeichnet die Art der Betrachtung von pflegebedürftigen Menschen. Hierbei wird die Frage diskutiert, ab wann ein Mensch laut Gesetz „pflegebedürftig“ ist. Eine umfassende Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs fand von 2016 zu 2017 im Zuge der Pflegestärkungsgesetze statt: Die bisherigen Pflegestufen haben Betroffenen ausschließlich auf ihre alters- oder krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen unterschieden, während die nachfolgenden Pflegegrade auch Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig Behinderte berücksichtigen.