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Die Pflegestufen dienten bis Ende 2016 zur Klassifizierung von Pflegebedürftigen. Die Pflegestufen 1, 2 und 3 wurden Menschen mit unterschiedlicher Pflegebedürftigkeit vergeben. Je nachdem, welche Pflegestufe ein Patient besitzt, desto mehr Leistungen oder Pflegegeld stehen ihm zu. Auch gab es noch weitere Zuteilungen (z. B. eine Pflegestufe 0 für Demenzkranke oder Pflegestufen für Menschen mit einem „Härtefall“). 2017 wurden die Pflegestufen aber im Zuge der Pflegestärkungsgesetze gegen die sogenannten Pflegegrade ersetzt. Die neuen Pflegegrade betrachten die Betroffenen nicht nur ausschließlich auf ihre alters- oder krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen, sondern auch auf kognitive oder seelische Einschränkungen oder geistige Behinderungen.