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Zwischen Kostenträger (z. B. Pflege- und Krankenkassen) und Leistungserbringer (z. B. Hilfsmittellieferanten, Pflegediensten, Anbieter von Krankenfahrten oder Heilmittelerbringern) ist bei den jeder Preisvereinbarungen ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet. Dies ist ein siebenstelliger Nummernschlüssel, der sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) der Preisvereinbarung zusammensetzt und bei jeder Abrechnung angegeben werden muss. Falls das nicht getan wird, könnte es sein, dass der Kostenträger, die Abrechnung nicht richtig zuordnen kann und deswegen abweist.
In der Regel ist der LEGS in der jeweiligen Vergütungsvereinbarung zu finden. Der LEGS ist wie folgt aufgebaut:
Ziffern 1-2: Der Abrechnungscode (AC), der die jeweilige Berufsgruppe oder Leistungsart bezeichnet (z. B. 46 für Krankentransportleistungen im Bereich Taxi/Mietwagen).
Ziffern 3-4: Erste zwei Stellen des Tarifkennzeichens (TK), die den Geltungsbereich der Preisvereinbarung angeben (z. B. 15 für Mecklenburg-Vorpommern oder 00 für bundesweit).
Ziffern 5-7: Die letzten drei Stellen des Tarifkennzeichens (TK), die für eine laufende Vertragsnummer stehen (z. B. 126 für „Sondertarifvereinbarungen“).