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Im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland sind Leistungserbringer diejenigen, die Gesundheitsleistungen zur Genesung bzw. Schmerzlinderung von Patienten erbringen. Unterteilen lässt sich das große Feld der Leistungserbringer in:
Vertragsärzte (auch Zahnärzte)
Krankenhäuser
Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapeuten, Podologen, Logopäden, Masseure, Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten)
Hilfsmittelerbringer (z. B. Prothesenhersteller, Orthopädieschuhmacher, Hörgeräteakustiker, Zweithaarspezialisten, Optiker etc.)
Apotheken und pharmazeutische Unternehmer
Sonstige Leistungserbringer (z. B. Fachkräfte für häusliche Krankenpflege, Anbieter für SAPV, Haushaltshilfen, Anbieter von Krankentransportleistungen, Hebammen etc.)