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Das Tarifkennzeichen (TK) ist Teil des sogenannten Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS) und bezeichnet eine genaue Preisvereinbarung zwischen Kostenträger (z. B. Pflege- oder Krankenkasse) und Leistungserbringer. Das Tarifkennzeichen ist notwendig, um in Deutschland eine Leistung korrekt mit den Kostenträgern abzurechnen. Ohne TK lässt sich eine Abrechnung nur schwer zuordnen. Ein Tarifkennzeichen ist eine fünfstellige Ziffer: Die ersten beiden Stellen geben den Geltungsbereich des Vertrages an (i. d. R. ein Bundesland), die letzten drei Stellen eine laufende Vertragsnummer.