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Ein Pflegetagebuch dient dazu, als Pflegebedürftiger bzw. dessen Angehöriger den genauen Zeitaufwand der täglichen Pflege zu ermitteln. Vor allem im Vorfeld einer Begutachtung durch den MDK ist ein solches Pflegetagebuch praktisch. Wir verraten Ihnen, wie Sie ein solches Pflegetagebuch selber führen und worauf Sie besonders achten müssen. Mit kostenloser Tagebuch-Vorlage zum Ausdrucken!
Ein Pflegetagebuch hilft dabei, die Stärke der Pflegebedürftigkeit und vor allem den Zeitaufwand für die Pflege zu ermitteln. In einem Pflegetagebuch dokumentieren Pflegebedürftige ihren Alltag (bzw. lassen diesen von einem Angehörigen dokumentieren). Dazu gehören Aufgaben der Grundpflege (wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (wie Einkaufen, Kochen oder Waschen Wäsche waschen).
Es ist nicht verpflichtend ein Pflegetagebuch zu führen, aber es hilft dabei die Pflegebedürftigkeit sehr gut einzuschätzen. Für folgende Fälle ist ein Pflegetagebuch praktisch:
Ermitteln Sie für sich selbst, wie hoch die Pflegebedürftigkeit genau ist.
Steht eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. von Medicproof (bei Privatversicherten) an, empfiehlt es sich, im Vorfeld ein Pflegetagebuch zu führen. (Mehr dazu weiter unten.)
Soll ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen Angehörigen gepflegt werden (häusliche Pflege), hilft ein Pflegetagebuch dabei, den wirklichen Zeitaufwand der Pflege zu ermitteln.
Ein Pflegetagebuch ist praktisch, um sich perfekt auf das Erstgespräch mit einem Pflegedienst vorzubereiten (mit dem Ziel der ambulanten Pflege).
Ganz wichtige Termine für Pflegebedürftige sind die Begutachtungen durch Experten des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. – im Falle einer privaten Pflegeversicherung – des Medizinischen Dienst von Medicproof. Bei diesen Treffen ermitteln Gutachter, wie stark die Pflegebedürftigkeit wirklich ist und ermitteln darauf im Nachhinein den genauen Pflegegrad. Je höher die Pflegebedürftigkeit, also je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen einem zu.
Die Gutachter ermitteln selbst, was der Pflegebedürftige wie gut kann. Doch besonders hilfreich ist dabei, wenn der Pflegebedürftige oder ein Angehöriger im Vorfeld ein Pflegetagebuch führt. Das hat den Vorteil, dass Sie schon zum Termin wissen, wobei Unterstützung benötigt wird und welche Besonderheiten in der Pflege vorliegen. Ohne ein solches Pflegetagebuch kann man viele dieser Details beim Begutachtungstermin schnell vergessen. Auch kann sich der Pflegebedürftige in der Aufregung des Termins ganz anders verhalten als sonst. Es kann schnell das Gefühl aufkommen, wie bei einer Prüfung besonders gut abschneiden zu wollen; die eigene Lage wird dann schnell positiver geschildert als diese wirklich ist. Ein gut geführtes Pflegetagebuch aber zeigt den Gutachtern, wie die Pflegesituation im normalen Alltag ist.
Beachten Sie, dass das Pflegetagebuch keine direkte Auswirkung auf die Begutachtung hat. Es wird niemand „bestraft“, weil kein Pflegetagebuch geführt wurde – diese Dokumentation erfolgt freiwillig. Doch gehen Sie davon aus, dass die Prüfung intensiver sein wird, wenn gar kein Pflegetagebuch als Grundlage der Begutachtung vorliegt. Je nach Gutachter kann ein Pflegetagebuch also zu einer oberflächlicheren Prüfung führen (worauf Sie sich aber nicht verlassen sollten). Unumstritten ist aber, dass ein gut geführtes Pflegetagebuch Sie optimal auf den Begutachtungstermin vorbereitet. Dieser zusätzliche Aufwand bringt also nur Vorteile mit sich. Es empfiehlt sich auch, dass die Person, die das Pflegetagebuch geführt hat, selber beim Termin dabei ist.
Beachten Sie übrigens, dass die Gutachter das Pflegetagebuch bzw. eine Kopie davon nicht mitnehmen werden. Die Gutachter führen einen eigenen Fragebogen zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit.
Hier finden Sie mehr Tipps zur Beantragung eines Pflegegrads.
Wir von DMRZ.de haben für Sie nach einem Beispiel des Bundesministeriums für Gesundheit eine zweiseitige Vorlage für Ihr Pflegetagebuch erstellt. Dieses können Sie hier kostenlos herunterladen und ausdrucken. (Es empfiehlt sich, das Pflegetagebuch doppelseitig auszudrucken, um somit alles auf nur einem einzelnen Blatt Papier parat zu haben.)
Das Pflegetagebuch soll aufzeigen, wie viel Zeit zu welcher Tageszeit für welche Arbeit benötigt wird. Die Tabelle bietet also einen guten Eindruck eines Tages im Leben des Pflegebedürftigen. Damit Sie aber auch sicher sind, welche Hilfe regelmäßig notwendig ist, sollte das Pflegetagebuch nicht nur über einen einzelnen Tag geführt werden. Protokollieren Sie deshalb den Pflegeablauf von einer, besser noch zwei Wochen.
Diese Angaben sind im Pflegetagebuch wichtig:
Protokollieren Sie konkret die Pflege in den jeweiligen Lebensbereichen. Unterteilt ist unser Pflegetagebuch in die Bereiche Körperpflege (insbesondere Darm- und Blasenentleerung), Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Jeden dieser Bereiche sind zudem in einzelne Aspekte/Aufgaben gesplittet (z. B. speziell den Aspekt „Einkaufen“ bei der hauswirtschaftlichen Versorgung). Versuchen Sie, die Dokumentation so genau wie möglich zu gliedern.
Protokollieren Sie zu jeder der genannten Bereiche und Aufgaben den jeweiligen Zeitaufwand in Minuten. Zur besseren Übersicht sind die Tageszeiten in morgens, mittags, abends und nachts aufgeteilt. Überprüfen Sie Ihre Einträge regelmäßig und ändern Sie diese gegebenenfalls. Sind die Angaben regelmäßig? Gibt es Besonderheiten? Übrigens: Falls für bestimmte Aufgaben zwei helfende Personen benötigt werden, sollten Sie das in der letzten Spalte angeben. (Doppelte Hilfe bedeutet am Ende doppelter Zeitaufwand!)
Geben Sie in der letzen Spalte an, um welche Art der Hilfe es sich handelt. Unterscheiden Sie zwischen:
Unterstützung (U): Die pflegebedürftige Person erledigt die Aufgabe selbstständig, benötigt jedoch bei der Vor- oder Nachbereitung Unterstützung (wie z. B. das Bereitlegen von Kleidungsstücken oder das Hinstellen eines Rollators).
Teilweise Übernahme (TÜ): Die pflegebedürftige Person kann eine Aufgabe nicht vollständig erledigen, sondern benötigt währenddessen bei einem bestimmten Teil der Aufgabe Hilfe.
Vollständige Übernahme (VÜ): Die pflegebedürftige Person ist nicht in der Lage, eine Aufgabe selber durchzuführen (auch nicht in Teilen) und benötigt die vollständige Hilfe durch andere.
Anleitung (A): Die pflegebedürftige Person erledigt eine Aufgabe selber, benötigt aber die Anleitung (z. B. in Form von Anregungen oder durch Lenkung).
Beaufsichtigung (B): Die pflegebedürftige Person erledigt eine Aufgabe selber, ist aber darauf angewiesen, dass jemand diese Aufgabe beaufsichtigt (um so z. B. Sicherheit zu gewährleisten).
Geben Sie in der letzen Spalte auch Besonderheiten oder Abweichungen an. Z. B. können Sie hier bestimmte Erschwernisse betonen (wie Übergewicht, eine eingeschränkte Beweglichkeit oder eine eingeschränkte Sinneswahrnehmung). Ist eine Aufgabe besonders anstrengend, weil der Pflegebedürftige ggf. krank ist, hochgradige Spastiken hat, Schluck- oder Atemstörungen aufweist oder sich bei bestimmten Pflegetätigkeit abwehrend verhält? Notieren Sie auch, wenn chronische Schmerzen die Ausführung einer Tätigkeit erschweren. Geben Sie auch an, inwiefern Hilfsmittel benötigt werden.
Eintragen: Dokumentieren Sie täglich den Zeitaufwand sowie die jeweilige Form der Hilfe im Pflegetagebuch. Geben Sie auch an, wenn es Besonderheiten oder Schwierigkeiten gibt.
Korrekturen: Überprüfen Sie auch in den folgenden Tagen, inwiefern Angaben korrekt (also regelmäßig) sind. Notieren Sie Abweichungen ggf. in der letzten Spalte des Formulars.
Abschluss: Nach 1-2 Wochen ist Ihr Pflegetagebuch fertig. Am besten lassen Sie es sich (zur Verdeutlichung der Korrektheit) noch vom Pflegebedürftigen unterzeichnen.
Die folgenden Tipps helfen Ihnen beim Führen des Pflegetagebuchs.
Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt, sich immer wieder die folgenden Fragen zu stellen:
Was ist der Ablauf? Welche Schritte führen Sie nacheinander aus?
Müssen Sie der pflegebedürftigen Person erklären, was sie tun soll?
Was ist daran besonders schwierig?
Was kann die pflegebedürftige Person selbst machen? Warum ist es dennoch erforderlich, dass Sie währenddessen bei ihr bleiben?
Es ist nicht schlimm, wenn Sie zum Ende des ersten Tages, an dem Sie das Pflegetagebuch führen, noch nicht alle Zeitaufwände protokolliert haben. Machen Sie sich nicht unnötig Druck – zu der Pflegearbeit, die Sie eh schon haben. Fügen Sie Fehlendes einfach im Laufe der kommenden Tage ein.
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche. Schreiben Sie keine ellenlangen Erklärungen, sondern protokollieren Sie nur das, was auch wirklich wichtig ist. So behalten Sie den Überblick.
Lesen Sie immer wieder die Beschreibung zu den „Arten der Hilfe“ durch. Das nimmt Ihnen die mögliche Unsicherheit bezüglich der genauen Unterscheidung von Anleitung, Beaufsichtigung oder Unterstützung bei den einzelnen Tätigkeiten.
Sie möchten zusätzlich auch einschätzen können, welcher Pflegegrad realistisch ist? Parallel zum Pflegetagebuch können Sie auch das offizielle Bewertungsinstrument zur Einschätzung der genauen Pflegebedürftigkeit nutzen. (Wir empfehlen, dass Sie sich zu Anfang nicht zu viel aufbürden. Besser wäre es, sich zunächst auf das Pflegetagebuch zu konzentrieren und erst ab der zweiten Beobachtungswoche zusätzlich noch den Pflegegrad zu ermitteln.)
Es gibt z. B. kostenlose Smartphone-Apps, mit denen Sie den Pflegegrad ermitteln können (z. B. den „apenio Pflegegradrechner“ für Android). Oder fragen Sie den Pflegedienst Ihres Vertrauens: Die Experten können genau ermitteln, ob nach ihrer Einschätzung Pflegebedürftigkeit besteht und – falls ja – zu welchem Grad. Hier hilft beispielsweise der praktische Pflegegrad-Rechner, den DMRZ.de für Leistungserbringer in der Pflege anbietet.
Quelle: Dieser Ratgeber sowie die Vorschläge zum Pflegetagebuch orientieren sich an Service-Material, das das Bundesministerium für Gesundheit in der Broschüre „Praxisseiten Pflege“ 9/2015 bereitstellte.