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Die Leistungsplanung dient in der Pflege dabei, einen perfekten Überblick über alle Maßnahmen und Dokumente zu einem Pflegebedürftigen zu behalten. Wir erklären Ihnen, was genau eine Leistungsplanung ist, was diese auszeichnet und welche Vorteile die DMRZ.de Leistungsplanung bietet.
Die Leistungsplanung ist Dreh- und Angelpunkt bei der Arbeit in ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen (Pflegeheime). Mit der Leistungsplanung behalten Sie immer den Überblick über Maßnahmen, die für den jeweiligen Pflegebedürftigen benötigt werden. Es gibt kein Gesetz, das die Nutzung einer Leistungsplanung vorschreibt. Dafür vereint sie aber mehrere Vorgänge und Arbeitsschritte, die per Gesetz vorgegeben sind. Beispielsweise lassen sich Kostenvoranschläge, Leistungsvereinbarungen und Leistungsnachweise mit Hilfe einer guten Leistungsplanung schnell und einfach erstellen.
Die Leistungsplanung kommt zum einen beim Erstgespräch mit dem Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen sowie bei der Angebotserstellung zum Einsatz. Zum anderen wird die Leistungsplanung auch für den gesamten Pflegeprozess benötigt. Das kann z. B. bei Änderungen von Pflegemaßnahmen, bei neuen Verordnungen, für den monatlichen Leistungsnachweis, für alle abrechnungsbegleitenden Dokumente oder zur Qualitätssicherung/-optimierung sein.
Eine Pflegeplanung kann zum Beispiel handschriftlich oder in einem Tabellen-Programm vorgenommen werden. Weit effektiver ist aber eine entsprechende Software: Nutzen Sie für Ihre Abrechnungen DMRZ.de, erhalten Sie ein umfassende Leistungsplanung dazu. Auf diese können Sie jederzeit zugreifen – egal ob aus den Räumlichkeiten Ihres Pflegediensts, aus dem Homeoffice heraus oder aus den vier Wänden des Versicherten.
Die professionelle Pflege in Deutschland wird von etlichen Gesetzen und Richtlinien geregelt. Bei der Planung der Pflege eines Pflegebedürftigen muss entsprechend viel berücksichtigt werden. Die Leistungsplanung dient zur Vereinfachung der Arbeit. Eine gute Leistungsplanung sollte Sie u. a. bei diesen Fragen unterstützen:
Wie viele / welche Leistungen sind eigentlich verordnet?
Welche Budgets hat der Versicherte noch übrig, um keinen Eigenanteil entstehen zu lassen?
Welche Bedürfnisse hat der Versicherte?
Wann genau soll der Versicherte versorgt werden?
Müssen Zuschläge beachtet werden?
Ist der Versicherte Teil einer Wohngemeinschaft?
Es empfiehlt sich, eine Leistungsplanung langfristig vorzunehmen. Planen Sie nur wöchentlich oder monatlich, lassen sich Serien (wie ein Katheterwechsel alle drei Wochen oder Beratungsbesuche alle drei Monate) nur schlecht managen. Eine Leistungsplanung, wie von DMRZ.de, bildet solche Serien ohne Weiteres ab.
Unsere Leistungsplanung arbeitet besonders gut im Zusammenspiel mit anderen Funktionen von DMRZ.de. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Doppelerfassungen vermeiden und dadurch wertvolle Zeit einsparen können. Erfahren Sie, was die Leistungsplanung Ihnen bietet.
Die DMRZ.de-Leistungsplanung ist eng mit den hinterlegten Versicherten-Stammdaten verknüpft. Patientendaten müssen nur einmal eingetragen werden. Die Daten auf eingescannten Verordnungen lassen sich per Texterkennung erfassen und werden automatisch den geplanten Leistungen zugeordnet. Das spart viel Arbeitsaufwand!
Ist eine Leistungsplanung einmal angelegt, können mit einem Klick Leistungsnachweise, Kostenvoranschläge und Pflegeverträge generiert und ausgedruckt werden. Ohne dabei wieder alle benötigen Informationen erneut eintragen zu müssen.
Teil der DMRZ.de-Pflegesoftware ist die praktische Tourenplanung. Das Beste ist: Steht eine Leistungsplanung, werden alle relevanten Einsätze automatisch zu der Tourenplanung hinzugefügt. Per Drag & Drop können Sie die Einsätze wie gewünscht platzieren. Auch lassen sich Touren vom DMRZ.de-System berechnen und vorschlagen.
Die Leistungsplanung erstellt für Sie Monat für Monat die entsprechenden Abrechnungsfälle. Sie müssen diese nur noch überprüfen, bei Bedarf anpassen und abschließen. Dabei wird ganz automatisch zwischen SGB V, SGB XI und Privatleistungen getrennt. Wie von der Pflegekasse gefordert, werden bei SGB XI die verschiedenen Leistungsarten (Sachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen usw.) ebenfalls einzeln abgerechnet. Mit der Leistungsplanung ist die Abrechnung mit den Kostenträgern also schon so gut wie erledigt.
Sämtliche Dokumente lassen sich selbstverständlich als PDF generieren und ausdrucken – auf Wunsch auch getrennt nach SGB V, SGB XI und privaten Zusatzleistungen.
Wird ein Punktwert geändert, werden alle betroffenen Leistungsserien der Leistungsplanung und der Abrechnungsfälle automatisch aktualisiert.
Per Tablet können Sie die Leistungsplanung auch mobil nutzen – während des Erstgesprächs beim Versicherten vor Ort.
Zur besseren Übersichtlichkeit im Kalender werden alle Leistungen nach SGB V, SGB XI oder Privatleitung unterschiedlich eingefärbt.