Zeitplan Heilmittel: Die aktuellen Entwicklungen im Heilmittelbereich

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Alle Termine auf einen Blick

  • Sämtliche relevante Termine für Heilmittelerbringer
  • Wissenswertes zum TSVG
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Zeitplan Heilmittel: Die aktuellen Entwicklungen im Heilmittelbereich

DMRZ.de hat für Sie in einem übersichtlichen Zeitplan alle wesentlichen Termine und Neuheiten notiert, die für den Bereich Heilmittel relevant sind. Egal, ob Sie Logopäde, Podologe oder Ernährungsberater, Ergo- oder Physiotherapeut sind – diese Infos betrifft die gesamte Heilmittelbranche. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die neue Hilfsmittel-Richtlinie für Ihren Beruf haben.

  • 11. Mai 2019 – Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 10. Mai veröffentlicht wurde, tritt in Kraft. Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ ist unter anderem, dass Termine rascher vergeben werden können und die Digitalisierung schneller voranschreitet.
  • 1. Juli 2019 – Preiserhöhung für Heilmittelerbringer: Die erste Auswirkung des TSVG ist die Erhöhung der Preise für alle Heilmittelerbringer. Ab sofort sind alle Preise auf einem bundeseinheitlichen Stand. Bei zukünftigen Preisverhandlungen werden die wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Heilmittelerbringer sowie der Angestellten in den ambulanten Praxen stärker berücksichtigt.
  • 1. September 2019 – vereinfachtes Zulassungsverfahren: Die Zulassung einer Praxis für den Bereich Heilmittel ist nun weit einfacher als bisher. Das Verfahren erfolgt einheitlich und kassenartenübergreifend. Ab sofort gibt es pro Bundesland nur noch eine einzelne Zulassungsbehörde. Die Inhaber und Inhaberinnen einer Praxis müssen nun nur noch bei einer einzelnen Stelle die Zulassung beantragen.
  • 19. September 2019 – Beschluss der neuen Heilmittel-Richtlinie: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die neue Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Im Januar 2021 (s. dort) die neue Richtlinie in Kraft.
  • bis 15. November 2019 – gemeinsame Schiedsstelle: Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände bilden eine gemeinsame Schiedsstelle. Diese regelt bei Meinungsverschiedenheiten, die in der Erstellung des Versorgungsvertrag und in zukünftigen Vergütungsverhandlungen auftreten können.
  • 9. März 2020 – Beschluss von Covid-19-Ausnahmeregelungen: Ende März wurden rückwirkend für den 9. März 2020 Sonderregelungen für Heilmittelerbringer beschlossen. U. a. wurde die Frist für den Behandlungsbeginn auf 28 Tage verlängert. September 2020 wurde festgesetzt, dass diese Sonderregelung bis zum Beginn der neuen Heilmittel-Richtlinie andauern soll.
  • 1. Januar 2021 – Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie: Die im September 2019 beschlossene neue Heilmittel-Richtlinie tritt in Kraft. (Ursprünglich war das für den 1. Oktober 2020 geplant, wurde im September 2020 aber verschoben.) Das sind die bedeutendsten Änderungen:
    • Abschaffung der Unterscheidung von Verordnungen innerhalb/außerhalb des Regelfalls: Ab sofort wird nicht mehr unterschieden, ob eine Verordnung innerhalb oder außerhalb des Regelfalls gilt. Das „Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ ist damit nicht mehr notwendig und fällt weg.
    • Einführung einer orientierten Behandlungsmenge
    • Neufassung des Heilmittelkatalogs: Der Heilmittelkatalog ist nun weit schlanker als zuvor. Die Struktur und Darstellungsform wird vereinfacht.
    • Vereinfachung der geplanten Blankoverordnung
  • bis vsl. 15. März 2021 – Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Versorgungsvertrages: Alle bisherigen regionalen und kassenartenspezifischen Rahmenverträge werden bis Frühjahr 2021 von dem neuen bundeseinheitlichen Versorgungsvertrag ersetzt. Der ursprünglich geplante Termin 1. Juli 2020 wurde mehrmals verschoben; Gründe sind u. a. die Corona-Pandemie, aber auch Schiedsverfahren zu den meisten der neuen Verträge.
  • bis vsl. Frühling 2021 – Fertigstellung der Verträge zur Blankoverordnung: Bis Frühahr 2021 (ursprünglich geplant: November 2020) steht die „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ fest. Die Branchenverbände und der GKV-Spitzenverband haben bis dahin vereinbart, wie genau die Blankoverordnung funktioniert. Bei Meinungsverschiedenheiten wird die Schiedsstelle schlichten und richten.
  • ab vsl. Frühling oder Sommer 2021 – Inkrafttreten der Blankoverordnungen: Ärzte können voraussichtlich ab dem 2. oder 3. Quartal die Blankoverordnungen verschreiben. Hierbei nehmen die Ärzte weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung vor, doch der Heilmittelerbringer selber kann entscheiden, welche Leistung in welcher Dauer und Frequenz benötigt wird.

Aktueller Stand des Zeitplans: 10. Februar 2021

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