- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) trat unter dem vollständigen Namen „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ im Mai 2019 in Kraft und schreibt maßgebliche Änderungen für eine optimiertere Versorgung im deutschen Gesundheitssystem vor. Zeil war unter anderem, dass Arzttermine rascher vergeben werden können und die Digitalisierung schneller voranschreitet. Auch soll die Versorgung auf dem Land sichergestellt werden. Für Sonstige Leistungserbringer vor allem interessant: Einheitliche Verträge für Heilmittelerbringer, größerer Leistungsspektrum für Betreuungsdienste und Abschaffung von Ausschreibungen für Hilfsmittel. Einen genauen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber unter folgendem Link.