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Hilfsmittel

Unter Hilfsmittel bezeichnet man Gegenstände, die für die Genesung oder Vorbeugung einer Krankheit oder einer drohenden Behinderung benötigt werden oder eine Behinderung ausgleichen sollen. Die genaue Regel, was Hilfsmittel sind und welche von den gesetzlichen Kassen (ganz oder teilweise) getragen werden, gibt in Deutschland die sogenannte Hilfsmittel-Richtlinie vor. Verschrieben werden Hilfsmittel über die sogenannte Hilfsmittelverordnung, die in Form der Vordrucke Muster 8/8A (Sehhilfen), Muster 15 (Hörhilfen) und Muster 16 (Allgemeine Hilfsmittel, aber auch für Arzneimittel nutzbar). Die Bandbreite an Hilfsmitteln reicht von Prothesen, Schuheinlagen, Inkontinenzhilfen, Hörgeräte, Sehhilfen, Rollstühle, Gehhilfen, Pflegehilfsmittel bis hin zu diverse medizinische, technische Geräte wie z. B Messgeräte.

Hilfsmittel können seit Januar 2022 auch durch Pflegefachkräfte in der Ambulanten Pflege empfohlen werden. Dieses wurde dem Muster 16 gleichgesetzt und nennt sich „Empfehlung der Pflegefachkraft nach § 40 Absatz 6 SGB XI für ein Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel“.

Hilfsmittel-Lieferanten und -Hersteller können ihre Hilfsmittel selbstverständlich über DMRZ.de mit den Kostenträgern abrechnen. Auch Privatrechnungen sind mit DMRZ.de schnell erstellt.

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