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Heilmittel

Im Gegensatz zu Arzneimittel, sind Heilmittel „persönlich zu erbringende medizinische Leistungen“ (§2 Heilmittel-Richtlinie). Heilmittel werden eingesetzt, um eine Krankheit zu heilen oder zu lindern. In Deutschland werden Heilmittel wie folgt unterschieden:

Heilmittel sind in Deutschland Sachleistungen, die von den Kostenträgern (wie z. B. der gesetzlichen Krankenkasse) getragen werden. Heilmittel müssen durch einen Arzt verordnet werden. Ab Oktober 2020 kann auf der Heilmittelverordnung sogar ganz ausgelassen werden, welche Maßnahme im Genauen angewendet werden sollen; die Wahl der passenden Maßnahme übernimmt dann der Therapeut (Blankoverordnung).

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