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Seit 2017 sind Pflegegrade die neuen Pflegestufen. Beides dient dazu, unterschiedliche Stärken einer Pflegebedürftigkeit festzustellen. Je nach Höhe der Einstufung erhalten Pflegebedürftige entsprechend unterschiedlich Pflegegeld und/oder andere Pflegeleistungen. Heute findet keine Einteilung in Pflegestufen mehr statt, auch haben sich die Kriterien geändert. Erfahren Sie hier die Details – für Sie zusammengefasst und auf den Punkt.
Bis Ende 2016 gab es zur Unterscheidung der Pflegebedürftigkeit von Menschen die Pflegestufen 1, 2 und 3 (oft auch mit römischen Ziffern bezeichnet). Das Problem hierbei: Die Pflegebedürftigen wurden ausschließlich auf ihre alters- oder krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen begutachtet. Kognitive oder seelische Einschränkungen (wie sie zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen wie Demenz oder Depression auftreten) oder geistige Behinderungen blieben weitestgehend unberücksichtigt.
Immerhin wurde für diese Fälle 2012 und 2013 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eine „Pflegestufe 0“ eingeführt – wenn die üblichen Definitionskriterien nicht genutzt werden konnten, aber ein offensichtlicher Hilfebedarf ersichtlich ist. „Pflegestufe 0“ wurde vor allem Demenzkranken vergeben. Doch die Leistungen dieser nullten Pflegestufe waren sehr niedrig, Demenzkranke erhielten nur punktuell Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es war also damals schon ersichtlich, dass neue Pflegestufen unausweichlich waren.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff etabliert: Dieser orientiert sich nun stärker an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an seiner individuellen Lebenssituation und an seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten. Die Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen wird nun vollständig erfasst. Zu diesem Zweck wurde auch ein neues Instrument zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, Neues Begutachtungsassessment (NBA) genannt, eingeführt. Von nun an haben Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig Behinderte, deren Selbstständigkeit krankheitsbedingt eingeschränkt ist, gute Chancen darauf, volle Pflegeleistungen zu erhalten.
Die „neuen Pflegestufen“ lauten nun Pflegegrade. Statt drei Pflegestufen (bwz vier, wenn man den „Pflegegrad 0“ dazuzählt) gibt es heute fünf Pflegegrade. Das Tolle ist: Jeder, der zuvor in eine Pflegestufe eingeteilt wurde, genoss Bestandsschutz. Eine neue Begutachtung gab es nicht mehr. Die Überführung in die neuen Pflegegrade geschah automatisch. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie sich Pflegestufen und Pflegegrade vergleichen lassen.
Pflegestufe | Pflegegrad |
---|---|
(vor 2017 nicht vergeben) | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 3 mit Härtefall | Pflegegrad 5 |
Mit den Pflegestärkungsgesetzen 1, 2 und 3 wurden bis 2017 mehrere Verbesserungen der Pflegesituation in Deutschland eingeführt. Verglichen zu den alten Pflegestufen gibt es heute mehr Geld. Erfahren Sie auf der folgenden Seite, welche Leistungen die Pflegegrade bieten.