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Einem Menschen, der pflegebedürftig ist, stehen in Deutschland Pflegeleistungen zu. Je nachdem, welche Versorgung der Patient wählt (bzw. welche für ihn am geeignetsten ist), ist eine Pflege in einem Pflegeheim oder zu Hause möglich. Die Pflege zu Hause kann durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen oder wird aber von Verwandten oder Bekannten (also von einem nicht-professionellen Pflegenden) selber durchgeführt. In letzterem Fall hat der Patient laut nach § 37 SGB XI Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Es sind aber auch anteilige Pflegesituationen möglich: Beispielsweise lassen sich Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren.