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Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad beantragen oder ändern lassen wollen, wenden sich an ihre Pflegekasse, welche den Medizinischen Dienst (MD) beauftragt. Diese schicken ihre Gutachter zu den Versicherten, um den Pflegegrad zu ermitteln. Hierzu kommt das Neues Begutachtungsassessment (NBA) zum Einsatz: Dieses dient zur Bewertung von Antragstellern und hilft dank eines praktischen Punktesystems dabei, die Betroffenen in Pflegegrade einzuteilen. Die sechs Beobachtungskriterien sind:
Mobilität (10 %)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
Selbstversorung (40 %)
Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen (20 %)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Außerhäusliche Aktivitäten (für Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nicht relevant)
Haushaltsführung (für Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nicht relevant)