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Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In Deutschland sind – nach Bundesländern organisiert – 15 eigenständige MDKs tätig. Die Medizinischen Dienste übernehmen bedeutende Aufgaben bei der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und bei der Bestimmung des passenden Pflegegrads eines Pflegebedürftigen. Auch sind die MDKs zur Überprüfung der Qualitätssicherung bei Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen tätig.