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Seit dem 1. Januar läuft die Erprobungsphase der Pflegepersonalregelung 2.0 – oder kurz PPR 2.0. Hierbei handelt es sich um ein Personalbemessungsverfahren für deutsche Krankenhäuser. Dieses Instrument soll den Einsatz der Pflegekräfte in Krankenhäusern genau vorgeben und regulieren. Ziel ist es, den Personalnotstand auf den Stationen zu beheben und den Patient:innen die Pflege zu geben, die sie auch benötigen.
In Deutschland arbeiten viel zu wenig Leute in der Pflege. Um dem wachsenden Anspruch an die Pflege gerecht zu werden, müssen viel mehr Menschen als bisher als Pflegekräfte arbeiten. Die folgende Grafik zeigt beispielsweise wie viele Pflegekräfte in Deutschland notwendig sind, um auf ein vergleichbares Pflege-Niveau wie andere Staaten zu kommen.
Der Blick auf andere Länder darf maximal zur Orientierung dienen – für die konkrete Berechnung der benötigten Pflegeleistung hierzulande sind andere Betrachtungen notwendig. Die „Formel“, die hierzu um Einsatz kommt: die Pflegepersonalregelung (PPR). Diese Regelung berechnet genau, wie hoch der Pflegebedarf ist und wie viele Pflegekräfte benötigt werden.
Wie kam es zur Pflegepersonalregelung PPR 2.0?
Während die Pflegeheime durch ein neues Qualitätsmanagement genau erfasst und ausgewertet werden, kommt in Krankenhäusern nun die die Pflegepersonalregelung zum Einsatz. Neu ist dieses Verfahren nicht! Bereits 1993 wurde eine PPR eingeführt, um den Pflegenotstand auf den Klinikstationen zu reduzieren und um die Versorgung der Patient:innen gewährleisten zu können. Doch 1997 wurde die Regelung eingestellt, da die gesetzlichen Krankenversicherungen Schwierigkeiten hatten, dass enorme Plus an benötigten Pflegekräften finanziell zu stemmen. Seitdem war das PPR lediglich ein Mittel, um krankenhausintern und auf freiwilliger Basis den Pflegebedarf zu ermitteln.
Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege wurden Mittel und Wege gesucht, um die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Dazu zählt auch, den beruflichen Druck den Schultern der Arbeitskräfte zu nehmen – und den schlechten Ruf der Pflegearbeit zu minimieren. Ziel war es, die PPR zu erneuern und wieder verpflichtend zu machen. Über Jahre wurde vom Deutschen Pflegerat, von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und von ver.di die PPR 2.0 entwickelt und bereits in einzelnen Krankenhäusern getestet. Seit Anfang dieses Monats befindet sich die PPR 2.0 in einer Erprobungsphase. 2024 wird sie für alle Krankenhäuser, die in Deutschland bettengeführte Stationen haben, verpflichtend.
So funktioniert das neue Personalbemessungsverfahren
Grundsätzlich funktioniert die PPR so: Es wird täglich gezählt, wie viele Patient:innen sich auf jeder Krankenhausstation befinden und wie hoch deren Pflegebedarf ist. Nach einem vorgegebenen Schlüssel wird berechnet, wie viele Minuten Pflegearbeit in Summe benötigt werden und wie viele Pflegekräfte hierfür eingesetzt werden müssen.
So funktionieren sowohl die alte wie auch die neue Pflegepersonalregelung. Die neue PPR 2.0 berücksichtigt zudem aber noch die pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Weiterentwicklungen der letzten Jahrzehnte und ändert den Berechnungsschlüssel leicht ab. Beispielsweise wird der Pflegeaufwand zum einen nach vier Leistungsstufen eingeteilt. Zudem macht es einen Unterschied, ob die Pflege „allgemein“ (wie z. B. bei der Grundpflege) oder „speziell“ (wie z. B. bei Operationen, Wundbehandlungen oder medikamentösen Versorgungen) ist. Außerdem sind in der Berechnung ein täglicher Grundwert, der unabhängig von der Patient:innenzahl organisatorische Arbeiten abdeckt, und ein Fallwert pro Aufenthalt enthalten. Mit diesem Schlüssel lässt sich dann pro Patient:in genau berechnen, wie viele Minuten Pflege jeweils benötigt werden.
Neu beim PPR 2.0 ist z. B. auch die Berechnung der Nachtschicht. Diese ist in der Vergangenheit oft unterbesetzt ausgefallen. Und das Verfahren beinhaltet nun auch ein Ausfallkonzept, um Überlastungen unter den Arbeitskräften zu verhindern.
Im nächsten Artikel zum Thema beschreiben wir, wie genau die PPR 2.0 umgesetzt wird und wie die allgemeinen Meinungen zu der neuen Pflegepersonalbemessung sind.