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Podologie ist ein nichtärtzliches Heilmittel am Fuß (womit sich diese von der ärztlichen Behandlung des Fußes, der sogenannten Podiatrie, abgrenzt). Laut §27 (2) der Heilmittel-Richtlinie kommt Podologie dann in Betracht, wenn Patienten „ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße erleiden würden, wie sie durch Entzündungen und Wundheilungsstörungen entstehen können.“ Risikofaktoren sind unter anderem Durchblutungsstörungen, Wundheilungsstörungen oder ein Geschwür am Fuß auf Grundlage einer Deformität oder Fußschädigung.
Einer der häufigsten Gründe für eine podologische Behandlung ist ein diabetisches Fußsyndrom: Aufgrund von Nervenschäden durch einen überhöhten Blutzuckerspiegel kann beispielsweise das Schmerzempfinden an den Füßen teilweise oder gar vollständig aussetzen. Betroffene spüren womöglich nicht, sollte es aufgrund einer Fehlhaltung oder von Steinen im Schuh zu einer starker Hornhautbildung kommen. Bei einer podologischen Therapie geht es in der Regel um eine entsprechende Hornhautabtragung und/oder einer professionellen Nagelbearbeitung. Seit Juli 2020 haben auch Patienten eines Querschnittsyndroms oder einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (Erkrankung des Zusammenspiel zwischen Wahrnehmung und Motorik) am Fuß Anrecht auf Podologie.