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Die Heilmittel-Richtlinie regelt die Verordnung und Durchführung von Heilmitteln und gibt vor, welche Vorschriften es hierbei für Ärzte und Therapeuten gibt. Die Heilmittel-Richtlinie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) herausgegeben und existiert seit 1992. Seit Juli 2017 gibt es eine weitere Fassung der Heilmittel-Richtlinie, die sich speziell an Zahnärzte richtet.
Der Heilmittelkatalog ist Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie: Während der erste Teil der Richtlinie Grundsätze und Heilmittelformen kurz definiert, ist im zweiten Teil der Heilmittelkatalog zu finden. Hierin sind alle Diagnosen samt der Leitsymptomatiken zu finden, welche den passenden Heilmitteln (inkl. Verordnungsmengen und Empfehlungen zur Therapiefrequenz) zugeordnet sind. Ärzte wie Therapeuten richten sich bei der Verschreibung bzw. Durchführung eines Heilmittels nach diesen Vorgaben.