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Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine bundesweit gültige eindeutige Identifikation für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die mit den gesetzlichen Kassen abrechnen möchten. Ohne ein IK können Leistungserbringer nicht mit den Krankenkassen, Pflegekassen oder sonstigen Kostenträgern abrechnen. Für die Krankenkassen regelt der § 293 SGB V den Einsatz des IK zur eindeutigen Identifizierung und Kennzeichnung der Gesundheitsleistungen. Beim Institutionskennzeichen handelt es sich um eine neunstellige Zahl, die wie folgt aufgebaut ist:
Ziffer 1-2: „Klassifikation“ – Art der Einrichtung oder die Branche
Ziffer 3-4: „Regionalbereich“ – Bundesland der Einrichtung
Ziffer 5-8: „Seriennummer“ – fortlaufende ID
Ziffer 9: Prüfziffer