DMRZpedia – Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

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Deutsches Medizinrechenzentrum

Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

  • Komplizierte Begriffe einfach erklärt
  • Entschlüsselt: Fachchinesisch der Behörden
  • Leistungen & Berufsgruppen ausführlich vorgestellt

Wissen ist
Macht!

Institutionskennzeichen (IK)

Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine bundesweit gültige eindeutige Identifikation für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die mit den gesetzlichen Kassen abrechnen möchten. Ohne ein IK können Leistungserbringer nicht mit den Krankenkassen, Pflegekassen oder sonstigen Kostenträgern abrechnen. Für die Krankenkassen regelt der § 293 SGB V den Einsatz des IK zur eindeutigen Identifizierung und Kennzeichnung der Gesundheitsleistungen. Beim Institutionskennzeichen handelt es sich um eine neunstellige Zahl, die wie folgt aufgebaut ist:

  • Ziffer 1-2: „Klassifikation“ – Art der Einrichtung oder die Branche

  • Ziffer 3-4: „Regionalbereich“ – Bundesland der Einrichtung

  • Ziffer 5-8: „Seriennummer“ – fortlaufende ID

  • Ziffer 9: Prüfziffer

Mehr Infos zuM IK

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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