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Datenträgeraustausch (DTA)

DTA ist die Kurzform von Datenträgeraustausch und steht vor allem für die Bezeichnung Datentägeraustauschverfahren. Dieses war ursprünglich eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs – welches aber mittlerweile von dem gängigen SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst wurde. Längst hat sich der Begriff Datenträgeraustausch auch im deutschen Gesundheitswesen etabliert: Hier bezeichnet DTA die Abrechnung von Gesundheitsleistungen – insbesondere bei Sonstigen Leistungserbringern (worunter z. B. Heilmittel, Pflege, Krankenbeförderungen, Rehasport oder Hilfsmittel fallen). DMRZ.de bietet die Abrechnung per Datentägeraustauschverfahren an.

Ursprünglich bezeichnete das Datenträgeraustauschverfahren die elektronische Verarbeitung über Speichermedien (einst 9-Spur-Magnetbänder oder Disketten). Der physikalischen Austausch von Datenträgern wurde längst durch entsprechend sichere Austauschverfahren übers Internet ersetzt. Obwohl alle Daten vollständig digital über Server übertragen werden, spricht man aber weiterhin noch vom „Datenträger“-Austauschverfahren. Bei DMRZ.de erfolgt die Abrechnung per DTA ausschließlich über eine verschlüsselte Verbindung und über Hochsicherheitsserver mit Standort in Deutschland.

Mehr zur DTA-Abrechnung

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