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Rahmenverträge regeln in der Branche der Heilmittel die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln und deren Vergütung und die Verpflichtungen der Heilmittelerbringer. Vertragsnehmer sind die Berufsverbände sowie der jeweilige Kassenverband (z. B. AOK oder vdek). Ab dem 1. Oktober 2020 wird es erstmals bundeseinheitliche Verträge geben; die Tarife und Vereinbarungen der Bundesrahmenverträge gelten dann für alle Leistungserbringer der jeweiligen Heilmittel-Berufsgruppe in ganz Deutschland. Die Bundesrahmenverträge regeln die die Versorgung der Versicherten sowie die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Mitgliedskassen. Die neuen Verträge entstehen in Verhandlung mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer.