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Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (oder auch GKV-Spitzenverband) ist der gemeinsame Dachverband aller Einzelverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland. Während es früher ganze sieben Spitzenverbände der Krankenkassen gab, wurden diese 2008 zum Spitzenverband Bund der Krankenkassen zusammengefasst. Der GKV-Spitzenverband untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der GKV-Spitzenverband regelt auf Bundesebene die Rahmenbedingungen für die Versorgung und vertritt die Interessen der Kassen und ihrer Landesverbände gegenüber dem Gesetzgeber. Alle vom Spitzenverband festgelegten Verträge sind für die Krankenkassen verpflichtend.