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Unter ambulanter Versorgung versteht man alle medizinischen Leistungen, die nicht in einer Einrichtung wie z. B. einem Krankenhaus durchgeführt werden. Teil der ambulanten Versorgung sind die niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte, aber auch Therapeuten (Heilmittel aller Art). Ebenso gehört die Versorgung mit Arzneimitteln als auch Hilfsmitteln (wie Hörgeräte, Prothesen, Sehhilfen etc.) zu der ambulanten Versorgung.
Durch den steigenden Bedarf an einer medizinischen Versorgung in Deutschland sowie einer geringeren Abdeckung in ländlichen Gebieten, ist aber auch eine Verzahnung der stationären und der ambulanten Versorgung möglich. Beispielsweise können Fachärzte sowohl für Krankenhäuser als auch ambulant tätig sein. Für die Zukunft sind spezielle Teams aus behandelnden Krankenhausärzten und Vertragsärzten mit entsprechenden Genehmigungen denkbar (Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, kurz ASV).