- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
04.08.2009: Jetzt wird auch in Deutschlands hohem Norden die elektronische Abrechnung von Krankenfahrten und Transportscheinen Pflicht. Im Juli kündigte die AOK Schleswig-Holstein die Einführung des so genannten DA (Datenaustausches) für den 01. Januar 2010 an. Bereits jetzt können schon entsprechende Leistungen auf maschinellem Wege mit der AOK Schleswig-Holstein abgerechnet werden. Wer als Taxi- und Mietwagen-Unternehmen nach dem 1. Januar weiter seine Transportscheine auf dem Papierweg mit den Kostenträgern abrechnet, dem drohen Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent der Rechnungssumme. Damit es soweit gar nicht erst kommt, hat der Landesverband für das Taxi-und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) einen Rahmenvertrag geschlossen, um diese Rechnungskürzungen zu verhindern.
Für Taxi- und Mietwagenunternehmer in Schleswig-Holstein wird die Abrechnung mit den Krankenkassen künftig nur noch auf elektronischem Weg möglich sein. Taxifahrer, Mietwagenunternehmer und Behindertentransporteure sollten daher zur Abrechnung mit der AOK Schleswig-Holstein schnellstmöglich eine Lösung zur elektronischen Abrechnung nach §302 SGB V finden. Wer bis Januar 2010 den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen noch in Papierform erledigt, der wird mit 5 Prozent der Bruttorechnungssumme zur Kasse gebeten wegen fehlendem DTA.
Die einfache Art der Abrechnung mit den Krankenkassen bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ), mit seiner speziell für den Datenaustausch konzipierten Internet-Plattform an. Auf der Internet-Seite, die unter der Adresse www.dmrz.de erreichbar ist, haben alle Sonstigen Leistungserbringer im Bereich des qualifizierten und unqualifizierten Krankentransports die Möglichkeit, ihre Transportscheine einfach mittels des Internet-Browsers einzugeben und mit den Krankenkassen abzurechnen.
Rechtzeitig zur Umstellung auf die elektronische Abrechnung im Bereich des Taxi- und Mietwagengewerbes bei der AOK Schleswig-Holstein entschied sich der Landesverband für das Taxi-und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. (T&M) zu einem Rahmenvertrag mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum. Dieser Rahmenvertrag garantiert den Mitgliedern des Landesverbandes Konditionen bei der Abrechnung von Transportscheinen. Ein Service, der für Neulinge interessant ist. Jeder, der noch nie einen Transportschein auf elektronischem Wege abgerechnet hat, kann so entscheiden, ob das DMRZ für ihn die richtige Wahl ist –ohne dabei ein finanzielles Risiko einzugehen. Nutzungsfreundlich beim DMRZ ist zudem, dass sämtliche Verträge der Krankenkassen im System hinterlegt werden, so dass die Eingabe der Fahrten zum Kinderspiel wird. Um lästige Positionsnummern müssen sich die Kunden des DMRZ nicht mehr kümmern, was die Eingabe einfach macht.
Die Anmeldung beim DMRZ lohnt sich schon heute, denn bei der AOK Schleswig-Holstein ist ab sofort die verbindliche Durchführung eines Erprobungsverfahrens vorgesehen, um im Januar Startschwierigkeiten zu vermeiden. Während dieser Zeit sowie anschließend im Echtverfahren sollten die Abrechnungsdaten einmal monatlich als Gesamtaufstellung (Sammelrechnung unter einer Rechnungsnummer) auf maschinellem Wege an die zuständige Datenannahme und Verteilstelle (DAV) übermittelt werden. Diese ist dem DMRZ-System ebenfalls bekannt und hinterlegt. Eine Abrechnung von Einzelrechnungen ist nicht mehr möglich. Parallel zur AOK Schleswig-Holstein wollen auch die Landwirtschaftliche Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg sowie die Knappschaft den elektronischen Abrechnungsverkehr einführen.
Das DMRZ ist das innovative Abrechnungszentrum, das auf der diesjährigen CeBIT mit dem Innovationspreis der Initiative Mittelstand unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologieausgezeichnet wurde. Mehr Informationen zur Kooperation gibt es auf der Webseite des DMRZ unter www.dmrz.de oder unter der Nummer 02181/2739057.