s-/Krankenpflege durchschnittlich 2.677 Euro und in der Altenpflege 2.146 Euro. Das sind 870 Euro bzw. 886 Euro weniger als bei den jeweiligen Fachkräften. Die Gender-Pay-Gap: Das Gehalt von Frauen und
gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Anerkannt werden derzeit folgende, auf die Behinderung bzw. auf chronische Erkrankungen angepasste Bewegungsangebote wie etwa Gymnastik, Leichtathletik, Schw
betont, dass auch der Leistungsnachweis als Grundlage der Abrechnung mit der jeweiligen Versicherung bzw. dem Kostenträger zu diesem Zeitpunkt im System zur Verfügung steht. Durch die Nutzung des DMRZ-Systems
Softwareversionen. 3. Preislisten immer kostenlos aktuell Die aktuellen Tarife, Vergütungsvereinbarungen bzw. Preise werden ständig im DMRZ-System kostenlos hinterlegt. 4. Kostenlose Hilfe bei Rückläufern Der
Gründerplattform müssen Nutzungsänderungen der Praxisräumlichkeiten beim örtlichen Bauamt angemeldet bzw. beantragt werden. Mitgliedschaft in einem Berufsverband empfohlen Heilmittelerbringer*innen haben
ermöglichen und in diesem Rahmen die Mobilität im Nahbereich sicher zu stellen (die sog. Mobilitätshilfe bzw. Mobilitätshilfen). Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) hat nun ein einfaches System entwickelt
zusammenarbeiten, erhalten für die erste gesamte erste Vertragsperiode (also je nach Tarif bis zu 6 bzw. 12 Monaten) einen Rabatt von bis zu 30 Euro¹ monatlich. Konkret könnte Jörg wie folgt sparen: Ein
Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme Der Pflegebedürftige kann zwischen einer leistungs- bzw. zeitbasierten Pflege wählen und hat das Recht zwischen beiden Pflegeformen zu wechseln. Dementsprechend
Sie möchten, dass die Lastschrift-Einstellungen für die Zuzahlungsrechnung und/oder Privatrechnungen bzw. Rechnungsfahrten innerhalb dieses Abrechnungsfalls übernommen werden: Öffnen Sie den Reiter „Zahlungen“
aber auch das Gericht. Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte, Angehörige und sonstige Bevollmächtigte bzw. Betreuer haben sich an die Patientenverfügung verbindlich zu halten. Es empfiehlt sich, die schriftliche [...] Außerdem enthält die Patientenverfügung Ihren Wunsch, wo Sie am liebsten sterben möchten: zuhause (bzw. in vertrauter Umgebung), im Krankenhaus oder in einem Hospiz. Und wen Sie dabei bei sich haben wollen: