- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
Rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland laut Statistischem Bundesamt (Stand 31.12.2023). Zwar wird der Großteil zuhause gepflegt, aber wenn die Pflege im eigenen Zuhause – sei es aus gesundheitlichen, zeitlichen oder organisatorischen Gründen – nicht mehr gewährt werden kann, wird der Umzug in ein Pflegeheim nötig. Dies betrifft hierzulande rund jede:n zehnte:n Pflegebedürftige:n. Das sind in etwa 800.000 in Deutschland. Bedeutet der Umzug in ein Pflegeheim für Pflegebedürftige an sich schon einen immensen Schritt, kommt damit aber auch einiger Organisationsaufwand auf sie zu. Begleitet wird er in vielen Fällen von der Frage, wie sich ein Platz im Pflegeheim überhaupt finanzieren lässt. Denn die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Unterbringung in einem Pflegeheim beitragen müssen, stieg zuletzt merklich an.
Diese Zuschüsse erhalten Pflegebedürftige für einen Platz im Pflegeheim
Mit dem monatlichen Betrag für einen Pflegeheim-Platz zahlen Pflegebedürftige allerdings nicht nur die Kosten ihrer Pflege und Betreuung. Grundlegend setzt sich der Preis für einen Platz im Pflegeheim nämlich aus folgenden Faktoren zusammen:
Der größte Anteil am monatlichen Gesamtbetrag für einen Pflegeheim-Platz fällt auf die Pflege und Betreuung ab. Unterstützt werden Heimbewohner:innen dabei von der Pflegekasse in Form eines monatlichen Zuschusses, der sich nach dem Pflegegrad der Betroffenen richtet und direkt ans Pflegeheim gezahlt wird. Zuletzt erhöht wurde er zum Jahreswechsel.
Pflegegrad | Monatliche Leistungen (2024) | Monatliche Leistungen (2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 €* | 131 €* |
Pflegegrad 2 | 770 € | 805 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | 1.319 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | 1.855 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | 2.096 € |
* per Entlastungsbeitrag |
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil weist deutliche regionale Unterschiede auf
Weil der Zuschuss der Pflegekasse die monatlich anfallenden Pflege- und Betreuungskosten in der Regel nicht abdecken kann, gibt es den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er muss von Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen selbst gezahlt werden und macht den größten Teil ihrer Pflegeheim-Kosten aus. Der EEE ist unabhängig vom Pflegegrad, variiert aber je nach Pflegeeinrichtung – und das mit teils deutlichen regionalen Unterschieden: Bundesweit am teuersten ist die Eigenbeteiligung mit insgesamt 3.766 Euro monatlich in Bremen, am kostengünstigsten mit 2.679 Euro in Sachsen-Anhalt.
Seit 2021 unterstützt die Pflegeversicherung vollstationär Pflegebedürftige außerdem mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag, dessen Höhe sich nach der Aufenthaltsdauer der Pflegeheimbewohner:innen richtet. Je länger Pflegebedürftige ein Heim bewohnen, desto höher fällt er aus:
Aufenthaltsdauer im Pflegeheim | Leistungszuschuss (des pflegebedingten Eigenanteils) |
---|---|
Innerhalb des ersten Jahres | 15 % |
Im zweiten Jahr | 30 % |
Im dritten Jahr | 50 % |
Ab dem vierten Jahr | 75 % |
Sozialverband vdek fordert Begrenzung steigender Pflegeheim-Kosten
Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres legt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) eine Analyse zur finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen vor. Mit einem Blick auf vergangene vdek-Analysen lässt sich so auch ablesen, wie sich die Höhe des Eigenanteils für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung entwickelt. Und die Auswertungen zeigen einen deutlichen Trend: Der Eigenanteil, den Pflegeheim-Bewohner:innen für ihre Versorgung zahlen müssen, stieg in den letzten drei Jahren konstant an.
Wegen der gestiegenen finanziellen Belastung von vollstationär Pflegebedürftigen in Heimen fordert der vdek zeitnahe politische Maßnahmen, um die Tendenz des steigenden Eigenanteils zu begrenzen. Hierzu veröffentlichte der Verband Anfang Februar (6. Februar 2025) – also wenige Wochen vor der Bundestagswahl – eine Pressemitteilung, mittels derer er die Parteien aufforderte, im Falle ihrer möglichen Regierungsbeteiligung „Wort zu halten, die Pflege verlässlich und bezahlbar zu gestalten“.
„Die Wahlprogramme dürfen keine Worthülsen sein“, appellierte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner darin an die Vertreter:innen der verschiedenen Parteien. Dazu gehöre neben einer langfristigen und nachhaltigen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) auch, die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen künftig deutlich zu drosseln.
So verschieden wollen die Parteien das Thema Pflegeheim-Kosten angehen
Wie sich die Situation um die Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung sowie der künftigen Höhe der Eigenanteile für einen Pflegeheim-Platz entwickelt, werden die aktuellen Sondierungsgespräche und anschließenden Koalitionsverhandlungen zeigen. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bleibt dabei nur zu hoffen, dass schnelle politische Maßnahmen wirksam werden, um die gestiegenen Kosten einzudämmen.
Nun weißt Du, mit welcher Tendenz sich die Kosten für Pflegeheim-Plätze in den letzten Jahren entwickelt haben und wie einzelne Parteien dem Thema begegnen. Wir beobachten die aktuelle Lage weiter und halten Dich auf dem Laufenden, sollten sich wichtige Neuigkeiten ergeben.
Alles zur vollstationären Pflege
Allgemeiner Hinweis: Unsere Blogartikel dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Konkrete Informationen findest Du unter den jeweils genannten Quellen.