Leistungszuschläge für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)
Pflege

Die neuen Leistungszuschläge für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)

Zum 1. Januar 2024 wird der Leistungszuschlag für die Begrenzung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) erhöht. Wir zeigen, wie viel Du dadurch sparen kannst.

Günther ist pflegebedürftig und seit Frühling in vollstationärer Pflege. Er hat Pflegegrad 4 und erhält dafür von der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich 1.775 Euro. Diesen Leistungsbetrag erhält Günther nicht in bar. Das Altenheim bekommt diesen direkt von der Pflegekasse, um damit die Kosten für die Pflege, die Betreuung sowie für die Ausbildung neuer Pflegekräfte zu decken.

Aber Günther hat auch Ausgaben, die nicht von der Pflegekasse bezahlt werden. Die Pflegeeinrichtung stellt ihm deshalb monatlich in Rechnung:

  • Kosten für Verpflegung und Unterkunft, in Höhe von 888 Euro monatlich. (Das entspricht zudem auch dem Bundesdurchschnitt, wie ihn die vdek für 2023 ermittelt hat. Je nach Bundesland kann dieser Wert aber auch nur 691 Euro betragen – aber ggf. ganze 1.137 Euro.)

  • Individuelle Kosten für Zusatzleistungen (wie z. B. Klamottenreparatur oder ein Vorleseservice) hat Günther keine.

  • Investitionskosten der Pflegeeinrichtung (mehr dazu hier), in der Höhe von 477 Euro pro Monat. (Entspricht in diesem Fall dem Bundesdurchschnitt 2023, kann aber je nach Bundesland zwischen 311 Euro bis 572 Euro variieren.)

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (kurz EEE), in Höhe von 1.245 Euro. (Entspricht in diesem Fall dem Bundesdurchschnitt 2023.)

Was ist in der vollstationären Pflege der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil gibt es seit 2017. Dessen Hintergrund ist laut § 84 Abs. 2 SGB XI:

Die Pflegesätze müssen einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen unter Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos.“

Berechnet wird der EEE nicht nach dem jeweiligen Pflegegrad. Er gilt für alle Bewohner:innen „einheitlich“. Und er kann demnach für jede Einrichtung unterschiedlich ausfallen. Bei Günther beträgt der EEE 1.245 Euro im Monat, was nach Statistiken der vdek entsprechend des Bundesdurchschnitts für 2023 ist. Aber je nach Pflegeheim kann er auch höher oder geringer ausfallen: Durchschnittlich ist der EEE in Sachsen-Anhalt am günstigsten (1.048 Euro), in Baden-Württemberg am höchsten (1.550 Euro).

Die gesamten Monatskosten (also inklusive den Kosten für Unterbringung, Versorgung und Investitionen) würden für Günther gesamt 2.610 Euro betragen. (Am niedrigsten in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.047 Euro, am höchsten in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 2.990 Euro.) Aber glücklicherweise gibt es einen Leistungszuschlag, der diese Kosten reduziert.

Der Leistungszuschlag: Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen

Vollstationäre Pflege ist teuer. Mit dem Fokus, dass die Pflege in Deutschland soweit wie es geht häuslich erfolgen soll (so zumindest die Richtung, die seit einigen Jahren in der Politik angestrebt wird), ist vollstationäre Pflege immer mit Extrakosten verbunden. Für Menschen wie Günther sind diese Extrakosten durch die gesetzliche Rente nur schwer zu stemmen – und bisher waren finanzielle Unterstützungen durch Angehörige und ggf. sogar durch das Sozialamt die einzigen Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren. Seit 2022 gibt es aber einen Leistungszuschlag für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Aufgrund der steigenden Preise ist es für die Bewohner:innen von Pflege- und Altenheimen immer schwerer geworden, die Kosten für die vollstationäre Pflege zu stemmen. Dank eines Leistungszuschlags (nach § 43c SGB XI) wird immerhin der einrichtungseinheitliche Eigenanteil gesenkt. Und zwar mit dem Grundsatz: Je länger man vollstationär gepflegt wird, desto höher fällt die Begrenzung aus – und desto geringer wird der EEE. Die Spanne reicht von 5 Prozent bis hin zu 70 Prozent Ermäßigung.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von Mai 2023 werden die Leistungszuschläge zum 1. Januar 2024 angehoben. Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen können somit noch mehr Kosten einsparen.

Länge der vollstationären Pflege 0–12 Monate Verweildauer 13–24 Monate Verweildauer 25–36 Monate Verweildauer mehr als 36 Monate Verweildauer
alter Zuschlag (bis 31.12.2023) 5 % 25 % 45 % 70 %
neuer Zuschlag (ab 01.01.2024) 15 % 30 % 50 % 75 %
euer Zuschlag in Euro (pro Monat, gerundet)* 187 € 374 € 623 € 934 €
neue EEE (pro Monat, gerundet)* 1.058 € 871 € 623 € 311 €
eingespart im Vergleich zum Vorjahr* 125 € weniger Kosten im Monat 63 € weniger Kosten im Monat 63 € weniger Kosten im Monat 62 € weniger Kosten im Monat

* laut Statistiken der vdek für 2023, basierend auf Durchschnittswerten der Bundesländer (Quelle: vdek)

 

Was ändert sich nun für Günther? Seit Ende März 2023 ist er in vollstationärer Pflege und würde in Summe 2.610 Euro an Kosten zahlen. Aber wie für jede:n, die:der erstmals in einem Pflegeheim ist, beträgt der Leistungszuschlag 5 Prozent. Bei Günther macht das eine Kostenreduzierung von 62 Euro im Monat aus. Günther muss also monatlich 2.548 Euro Kosten tragen. (Der Leistungszuschlag wird übrigens direkt verrechnet. Es gibt also keine Barauszahlung. Außerdem muss Günther den Zuschlag nicht erst beantragen; das Altenheim hat diesen direkt beim Einzug automatisch bei Günthers Pflegekasse beantragt.)

Nun wird der Leistungszuschlag zum 1. Januar bundesweit angehoben. In Günthers Fall von 5 Prozent auf 15 Prozent. Für ihn bedeutet das: Er spart von nun an weitere 125 Euro pro Monat. Seine EEE wird um insgesamt 187 Euro auf rund 1.058 Euro gesenkt. Im Ganzen betragen Günthers Selbstkosten ab Januar 2.423 Euro.

Ab April 2024 dann ist Günther über 12 Monate im Altersheim. Nach den alten Sätzen würde er ab diesem Zeitpunkt eine Reduzierung um 25 Prozent auf die EEE bekommen, durch die Änderung erhält er aber 30 Prozent. Ab April muss er im Ganzen nur noch 2.237 Euro zahlen.

Das Beste ist: Obwohl Günther erst Ende März 2023 mit der vollstationären Pflege begann, wird der Teilmonat in der Berechnung voll gezählt. Zum 31. März 2024 wird eine Verweildauer von ganzen 12 Monaten in vollstationärer Pflege gewertet. Und tags drauf gilt somit der 30-prozentige Rabatt.

Die Verweildauer bei Wechsel der Pflegeeinrichtung

Günther hat sich übrigens in einer anderen Ecke Deutschlands bei einem Pflegeheim seiner Wahl auf eine Warteliste setzen lassen. Grund für den gewünschten Umzug ist die Nähe zu der Familie seines Sohns. Aber besteht dann nicht die Gefahr, dass er mit dem Umzug seinen Status bei der Verweildauer verliert – und dann wieder nur 15 Prozent Ermäßigung beim EEE erhält? Nein! Denn die Zählung betrifft die gesamte vollstationäre Pflege, unabhängig davon, ob man die Einrichtung wechselt. Sollte Günther beispielsweise im Sommer 2024 die Pflegeeinrichtung wechseln, wird er dort direkt 30 Prozent Leistungszuschläge erhalten. Gut zu wissen!

Wichtig ist nur, dass man die vollstationäre Pflege nicht zu lange pausiert. Bis zu 42 Tage im Kalenderjahr darf man abwesend sein (z. B. wegen eines Krankenhausbesuchs), um die Fortführung der Verweildauer nicht zu gefährden.

Übrigens: Beachte, dass unsere Beispielrechnung eben nur das ist – eine Beispielrechnung, der Einfachheit halber basierend auf dem Bundesdurchschnitt. In der Praxis können die Werte abweichen, allein schon deshalb, weil jede Einrichtung einen eigenen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil hat. Und dieser kann sehr unterschiedlich ausfallen. Also: Vergleichen lohnt sich!
 

Datenquelle: Statistiken der vdek von Juli 2023

 

Allgemeiner Hinweis: Unsere Ratgebertexte dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Für konkrete Informationen wendest Du Dich bitte an Pflegestützpunkte und/oder Deine Pflegeversicherung.

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