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Sterbenskranke Menschen umfassend betreuen – das ist das Ziel der ambulanten Palliativversorgung. Vor allem wird versucht, die Lebensqualität der Patienten spürbar zu verbessern. Deutschland ist bei der Palliativbetreuung führend! Unterteilt wird sie bei uns in AAPV (Allgemeine Ambulante Palliativversorgung) und SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung). Erfahren Sie, was die Unterschiede sind, welche Ziele die ambulante Palliativversorgung hat und wer diese anbietet. Außerdem: Tipps für alle Gründer eines Palliativdiensts, Hospiz oder Palliativ-Care-Teams.
Der Begriff „palliativ“ stammt von den lateinischen Wörtern „pallium“ (Mantel) und „palliare“ (umhüllen, verbergen). Und genau darum geht es: Menschen in ihrer schlimmsten Lebenslage schützen und pflegen. Gemeint ist der Schutz von kranken Menschen, die ohne Zweifel am Ende ihres Lebens stehen, oder aber chronisch schwerkrank sind und nur eine begrenzte Lebenserwartung haben. Die Heilung ist nicht Bestandteil der ambulanten Palliativversorgung, sondern vielmehr das Lindern von Symptomen. Es geht bei der Palliativversorgung aber nicht ausschließlich darum, diese Menschen zu pflegen: Ausgehend vom englischsprachigen Begriff „Palliative Care“ umfasst die Palliativversorgung neben der Pflege auch die Fürsorge sowie die (ärztliche) Behandlung. Vor allem beinhaltet die Palliativversorgung neben der Schmerzversorgung noch folgende Aspekte:
Die Angst vor dem Tod kann die Palliativversorgung (oder Palliativpflege) nicht nehmen, aber sie soll diese Angst mindern. Aber auch die Angst vor Schmerzen soll genommen werden. Aus diesem Grund werden die Patienten in jeder Hinsicht unterstützt und umsorgt – auch psychologisch, sozial und spirituell.
Dies ist der Grundsatz der Palliativversorgung (in Englisch: „High Touch – Low Tech“). Das heißt: Eine Überversorgung findet bei der Palliativversorgung nicht statt! Da eine Heilung in diesem Stadium der Krankheit ausgeschlossen ist, wird gar nicht erst versucht, ein Leben künstlich zu verlängern. Das Ziel ist es, die Lebensqualität des Patienten in seinem letzten Lebensabschnitt ein Stück weit anzuheben.
Die Palliativversorgung begleitet auch über den Tod hinaus. Betreut werden nicht nur der Patient, sondern auch das persönliche Umfeld. Angehörige sollen in allen Stadien des Leidens des Patienten nicht alleingelassen werden. Auch nach dem Tod erhalten die Angehörigen Unterstützung.
AAPV und SAPV stehen für die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung bzw. für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. Das sind die Unterschiede:
Die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung fließt in der Regel mit der üblichen häuslichen Pflege zusammen, setzt aber darauf, Beschwerden und Schmerzen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und zu lindern. Vor allem setzt die AAPV auf eine adäquate Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Die Palliativbetreuung übernehmen der Hausarzt oder Facharzt sowie der bisherige Pflegedienst. Aus diesem Grund fallen auch keine gesondert abrechenbare Kosten an.
Reicht die AAPV nicht mehr aus, kommt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung in Frage. Anspruch darauf haben laut § 37b SGB V (5. Sozialgesetzbuch) „Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen“. Hier arbeiten Ärzte, Pflegedienste und Therapeuten eng zusammen, oft in (ambulanten) Hospizen oder Palliative-Care-Teams (PCT). Durch die enge, gleichrangige Zusammenarbeit sollen die Schmerztherapie und die Symptomkontrolle besser koordiniert werden. Regelmäßige Teamgespräche, Kommunikation und Supervision sind wesentliche Bestandteile dieses Konzepts.
Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert in seiner Richtlinie zur Verordnung von Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (§ 4 SAPV-RL) unter welchen Kriterien eine besonders aufwendige Versorgung im Sinne von SAPV angebracht wäre. Hierunter fallen:
eine ausgeprägte Schmerzsymptomatik
eine ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik
eine ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik
eine ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore
eine ausgeprägte urogenitale Symptomatik.
Die Begleitung von Menschen auf Ihrem Sterbensweg hatte früher fast keine Rolle gespielt. Schwerstkranke starben nicht selten unter unmenschlichen Bedingungen. Weder wurde versucht, die Schmerzen zu lindern, noch fand eine psychosoziale Begleitung statt. Dies erkannt die britische Krankenschwester Cicely Saunders bereits in den 1940ern. Sie absolvierte eine Arztausbildung und gründete 1967 in London das erste moderne Hospiz. Die heutige Palliativversorgung (Palliative Care) wurde ebenfalls von Saunders begründet.
In Deutschland wurde die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in den 1980ern etabliert; 1988 wurde die SAPV gesetzlich im 5. Sozialgesetzbuch (unter § 37b SGB V) festgelegt. Doch erst 2004 wurden genaue Richtlinien für das Schmerzmanagement in der deutschen Krankenpflege definiert. Die SAPV wurde dann 2013 (durch zusätzliche Abrechnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab) sowie 2015 (durch das Hospiz- und Palliativgesetz) gestärkt.
Verglichen mit der häuslichen Pflege wird die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung nicht von der gesetzlichen Pflegekasse, sondern der Krankenkasse getragen. Diese trägt die Kosten zu 100 Prozent. Voraussetzung ist, dass die SAPV vom behandelnden Arzt verordnet wird und die Krankenkasse die Verordnung auch genehmigt.
Neben üblichen Pflegeleistungen bietet die SAPV noch zusätzliche Leistungen. Eine Rundum-Versorgung beinhaltet auch eine ärztliche Betreuung, eine psychosoziale Unterstützung sowie eine Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft (24/7). Ziel ist es, es dem Patienten so angenehm wie möglich zu machen.
Auch Teilleistungen lassen sich im Sinne der SAPV verordnen bzw. nutzen. Es wird ermittelt, wie hoch der Bedarf ist; Patienten erhalten die Palliativversorgung, die sie auch benötigen.
Im nächsten Schritt wird nach der passenden Form der SAPV und nach einem geeigneten Anbieter gesucht. In der Regel sprechen die Pflegedienste Empfehlungen aus. Das hat den Vorteil, dass der Patient nicht (oder möglichst wenig) aus dem gewohnten Umfeld gerissen wird. Hat man als Pflegedienst einen guten Draht zum Patienten, ist diese Form der beste Weg, um einen passenden Anbieter zu finden.
Damit die SAPV starten kann, ist noch die Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig. Der Vorteil ist, dass dies i. d. R. innerhalb weniger Tage passiert: Allen Beteiligten ist klar, dass die Lebenserwartung des Patienten gering ist und so eine langwierige Entscheidung nicht in Frage kommt.
Auch normale Pflegedienste können Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung anbieten. Das hat den Vorteil, dass der Pflegebereich der SAPV nahtlos mit der häuslichen Pflege zusammenarbeiten kann. Für den Patienten ist kein Wechsel notwendig, das vereinfacht den Prozess spürbar. In den meisten Fällen dienen Pflegedienste mit Palliativpflegekräften als Dienstleister: Die Pflegedienste arbeiten mit Hospizen oder Palliative-Care-Teams zusammen und stellen ihre Fachkräfte für die Palliativpflege.
Der offizielle Begriff lautet „Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ und steht für ein Team aus Ärzten, Pflegekräften, Seelsorgern, verschiedenen Therapeuten (z. B. Psychotherapie oder Physiotherapie) und Ehrenamtlern. Die Arbeitskräfte werden in einem PCT so eingeplant, dass eine intensive Betreuung des Patienten ermöglicht wird. „Zudem müssen Arzt und Pflegekraft eine 24-stündige Erreichbarkeit für Patienten und Angehörigen gewährleisten“, erklärt SAPV-Expertin Marion Albrecht von Portavita in Wuppertal.
Während ein Palliative-Care-Team ein Verbund aus Fachkräften ist, sind Hospize eigenständige Betriebe. Ambulante / mobile Hospize sind vergleichbar mit ambulanten Pflegediensten, üben aber ausschließlich Palliativversorgung aus.
SAPV kann auch stationär in Pflegeheimen erfolgen. Die für die Palliativversorgung notwendigen Fachkräfte sind entweder fester Bestandteil der Einrichtung oder werden über eine mobiles Hospiz oder ein Palliative-Care-Team dazu geholt.
Eine Mischung als Ambulanten Hospizen und Pflegeheimen stellen die sogenannten Stationären Hospize da. Hier findet die SAPV in einer Einrichtung statt, die so geführt wird, dass (fast) nichts an die Atmosphäre eines Krankenhauses oder Pflegeheims erinnert. Je nach Einrichtung ist hier auch eine teilstationäre Versorgung (tagsüber) möglich.
SAPV muss von Arzt verordnet werden. Oft geschieht das im Zuge der Entlassung aus einem Krankenhaus. Voraussetzung für die Verordnung ist aber eine passende Diagnose: „Der Arzt muss die nicht heilbare, rasch voranschreitende Krankheit beschreiben und damit auch die begrenzte Lebenserwartung begründen“, erklärt Palliativexpertin Marion Albrecht von Portavita Wuppertal. „So lange diese Bedingungen nicht erfüllt sind und die AAPV ausreichend ist, darf der Arzt SAPV nicht verordnen.“
Die Verordnung wird nicht auf dem für Krankenpflege üblichen Muster 12 gestellt, sondern verwendet einen eigenen Rezeptvordruck: das Muster 63, welches die „Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)“ ermöglicht. Mindestens eines der bereits oben genannten komplexen Symptomgeschehen muss hier angekreuzt sein, damit die Verordnung gültig ist. Das Muster 63 besteht aus mehreren Ausfertigungen für die Krankenkasse, für den Arzt, für den Leistungserbringer sowie für die Abrechnung des Leistungserbringers mit der Krankenkasse. Die AOK bietet eine ausführliche AUSFÜLLHILFE für das Muster 63 als PDF an.
Planen Sie, Ihren bestehenden Pflegedienst um SAPV zu erweitern? Oder möchten Sie ein ambulantes Hospiz gründen? Oder ein Palliative-Care-Team zusammenstellen? Um Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung anbieten zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Versorgungsvertrag abgeschlossen? Wer SAPV anbietet, muss im Vorfeld mit den Krankenkassen zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung einen entsprechenden Vertrag abschließen. Beim Aufbau eines Palliative-Care-Teams empfiehlt es sich zudem, vor allem mit Leistungserbringern zusammenzuarbeiten, die bereits sterbende Patienten vor Ort betreuen.
Fachkräfte mit einer Palliativfortbildung vorhanden? Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb über Fachkräfte mit einer Palliativfortbildung verfügt. Bereits seit 1996 werden solche Palliative-Care-Kurse in Deutschland angeboten. Denn aus Gründen der Qualitätssicherung müssen in diesem Bereich eine Mindestanzahl Pflegefachpersonen eingesetzt werden, die eine solche Weiterbildung in einem Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden absolviert haben.
Wir von DMRZ.de bieten das richtige Rüstzeug, um als Anbieter von SAPV mit den Krankenkassen abzurechnen. Kennen Sie schon unser Leistungsangebot? Diese Gründe sprechen für DMRZ.de:
Die Abrechnung von SAPV ist denkbar einfach! Denn DMRZ.de funktioniert online über den Browser Ihres Geräts – egal, ob Sie sich im Büro oder im Homeoffice befinden. Auch ärztliche Leistungen (eines Palliative-Care-Teams) lassen sich einfach abrechnen.
Mehr zur AbrechnungIn unserer praktischen Pflegesoftware hilft der Dienstplan dabei, genau zu managen und zu kontrollieren, wer wann arbeitet und wer welche Schicht hat.
Mehr zum DienstplanMit der praktischen Pflege-App von DMRZ.de sind Sie und all Ihre Mitarbeiter bestens miteinander vernetzt. Hier lassen sich komfortabel Dienstpläne, Tourenpläne, Pflegedokumente oder Übergabebücher einsehen.
Mehr zur Pflege-AppSie möchten genau wissen, wie der aktuelle Stand bei der Palliativversorgung ist? Das digitale Übergabebuch verbessert den Informationsfluss zwischen den Pflegekräften untereinander und der Pflegedienstleitung.
Mehr zum ÜbergabebuchMöchten Sie neben der üblichen SAPV-Dokumentation auch eine typische Pflegedokumentation durchführen, sind unsere Formulare das Richtige für Sie. Sie können beispielsweise die Wunddokumentation (205) oder das BTM-Protokoll ausdrucken oder auch direkt auf dem Smartphone oder Tablet ausfüllen.
Mehr zur Pflegedokumentation