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Die Verweildauer spielt vor allem bei der stationären Versorgung eine große Rolle. Da die Politik durchweg die Devise „ambulant vor stationär“ fördert, ist im Laufe der Jahre die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern gesunken: Während ein Mensch im Jahr 1992 noch in etwa 13 Tage im Krankenhaus verweilte, waren das 2017 fast nur halb so viele Tage (rund 7 Tage). Möglich macht dies eine verbesserte vor- und nachstationäre ambulante Versorgung.
Des Weiteren werden zur Vergütung eines Krankenhausaufenthalt sogenannte obere und untere Grenzverweildauer definiert: Diese Zeitangabe legt fest, wie lang ein Patient mindestens und maximal im Krankenhaus verweilen sollte. Ist der Aufenthalt kürzer bzw. länger, werden dem Kostenträger vom Krankenhaus andere Entgelte als üblich in Rechnung gestellt. Liegt die Verweildauer im Bereich der Grenzverweildauer gilt eine Pauschalvergütung.