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In Deutschland sind alle Arbeitnehmer in der Regel pflichtversichert, das heißt, sie müssen in die Sozialversicherungen einzahlen und die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) in Anspruch nehmen. Ab einer bestimmten Höhe des Einkommen besteht aber die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer auf Wunsch auch zu einer privaten Krankenversicherung/Pflegeversicherung wechseln darf. Diese Einkommensschwelle wird Versicherungspflichtgrenze oder aber auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet. Dieser Wert ändert sich jährlich, gemessen am bundesweiten Verhältnis zwischen Bruttolöhnen des aktuellen Jahrs zum Vorjahr. 2020 beispielsweise beträgt die Versicherungspflichtgrenze 62.550 Euro: Ab dem Zeitpunkt, an dem man als Angestellter im Jahr mehr verdient, gilt er als „versicherungsfrei“ und kann bei Bedarf zu einer privaten Versicherung wechseln. (Der komplette Verzicht auf einen Versicherungsschutz ist nicht gestattet.)