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Alternativ zur Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) besteht in Deutschland für manche Berufsgruppen auch der Anspruch auf eine Private Krankenversicherung (PKV). Privat krankenversichern dürfen sich u. a. Beamte, die meisten Selbstständigen und Angestellte mit einem hohen Einkommen. Eine verbesserte Versorgung dient als Hauptgrund für die Wahl einer PKV; im Gegensatz zur Gesetzliche Krankenversicherung sind die Privaten Versicherungen aber nicht verpflichtet, einen Interessenten aufzunehmen. Hier gilt also Vertragsfreiheit. Wer privat krankenversichert ist, muss übrigens auch eine private Pflegeversicherung abschließen.
Leistungserbringer können über DMRZ.de ihre Leistungen selbstverständlich auch mit Privaten Krankenkassen als Kostenträger abrechnen.