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Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ermöglicht den automatischen Abgleich der Stammdaten eines Patienten in Echtzeit. Dabei werden alle auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Daten bezüglich ihrer Aktualität überprüft. Die Arztpraxen in Deutschland führen das VSDM bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal durch. Das VSDM startet dann automatisch, sobald die Karte eingesteckt wird. Sollten sich Daten geändert haben, werden diese auf der eGK gespeichert. Das Versichertenstammdatenmanagement besteht bereits seit 2017 und wurde ab Mitte 2019 für alle (Zahn-) Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtend.