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Die seit 2015 verbindliche Elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Nachfolger der Krankenversichertenkarte und dient zum Indentifikationsnachweis der Patienten sowie zur Abrechnung von betätigten Leistungen. Die Elektronische Gesundheitskarte ist so entwickelt worden, dass alle wichtigsten Daten zum Patienten auf dem Kartenchip hinterlegt sind, um ein Missbrauch der Karte zu erschweren. Auch ist geplant, dass zukünftig bei Bedarf auch Arztbriefe oder Befunde digital auf der Chipkarte hinterlegt werden können. Auch können so Befunde an Fachärzte übertragen werden. Die eGK dient zudem dazu, dass Doppeluntersuchungen vermieden werden und Kosten gering gehalten werden.