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Das Verordnungsdatum (oder VO-Datum) bezeichnet das Datum, an dem eine Verordnung durch einen Arzt ausgestellt wurde. Für die Abrechnung von Leistungen ist ein korrektes Verordnungsdatum unerlässlich; ist dieses Datum falsch, zu veraltet oder fehlt sogar ganz, besteht für Leistungserbringer die Gefahr, kein Geld von den Kostenträgern zu erhalten. Außerdem ist das Verordnungsdatum auch entscheidend darüber, ob eine verschriebene Maßnahme durchgeführt werden kann: Der Start einer Maßnahme darf eine bestimmte Frist nach Ausstellung des Verordnungsdatums nicht überschreiten. Diese Frist ist je nach Leistung (Krankentransporte, Pflegeleistungen, Heilmittel, Hilfsmittel etc.) unterschiedlich. Eigenhändig darf das Datum nicht geändert werden. Nur der Arzt selber darf das Datum entsprechend abändern, um eine abgelaufene, aber noch nicht genutzte Verordnung wieder gültig zu machen.