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Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben laut § 43b SGB XI Anspruch auf Vergütungsleistungen. Das beinhaltet zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Gemeint sind hierbei Leistungen zur Alltagsunterstützung und -begleitung wie Lesen oder Spazierengehen.