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Für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem in Deutschland ist es unerlässlich, die Qualität der Versorgung dauerhaft zu überprüfen, zu gewährleisten und zu optimieren. Aus diesem Grund sind alle Leistungserbringer verpflichtet, die Maßnahmen und Vorgaben der Qualitätssicherung genau zu befolgen. Während die Grundregeln der Qualitätssicherungen im Sozialgesetzbuch (SGB) vorgegeben werden, sind tiefergehende Maßnahmen in weiterführenden, berufsbedingten Gesetzten und Richtlinien definiert.