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Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die aber vor allem bei der Arbeit der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Unterschieden wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Bett oder ein Notrufsystem) oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Verbände, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen).
Getragen werden Pflegehilfsmittel von der sozialen Pflegeversicherung. In der Regel müssen volljährige Pflegebedürftige einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent zahlen (maximal aber 25 Euro je Hilfsmittel).
Pflegehilfsmittel lassen sich selbstverständlich mit DMRZ.de abrechnen.